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Politik

"Hartes Stück Arbeit für Facebook"

7. Februar 2019

Das Kartellamt zügelt die Daten-Sammelwut von Facebook. Das wird sich der Konzern nicht gefallen lassen, meint IT-Anwalt Christian Solmecke im DW-Interview.

Facebook Logo
Bild: picture-alliance/AP Photo/T. Camus

Deutsche Welle: Herr Solmecke, das Bundeskartellamt will das Daten-Sammeln von Facebook einschränken. Welche Daten von mir darf Facebook jetzt nicht mehr verwenden?

Christian Solmecke: All die Daten, die Facebook von Dritten geliefert werden sowie von Unternehmen, die zum Facebook-Konzern gehören. Da sind zuvorderst WhatsApp und Instagram zu nennen. Aber was für Facebook fast noch relevanter sein dürfte: dass sie künftig auch nicht mehr die Daten verwenden dürfen, die über den Facebook Like-Button gesammelt worden sind oder bei Facebook Analytics. Das sind die kleinen Pixel, die überall eingebaut worden sind. 

Selbst wenn ich nirgends einen Like-Button anklicke, weiß Facebook also, dass ich auf bestimmten Webseiten war?

Ja, im Moment sammelt Facebook Nutzerdaten selbst dann, wenn die Nutzer gar nichts davon mitbekommen, auf Millionen von Webseiten. Das nennt man Tracking oder Profiling. Das war auch der kritische Punkt, den hier das Bundeskartellamt gestört hat. Die haben gesagt: "Nein, wir müssen jetzt mal zu einem ordentlichen Datenschutz kommen und die Nutzer müssen ordentlich darüber belehrt werden, was mit ihren Daten passiert." Ohne Zustimmung wird da künftig nichts mehr laufen - jedenfalls sofern es um diese externen Daten geht.

Warum darf Facebook das nicht mehr? Das Kartellamt meint, dass Facebook seine Nutzer so ausbeutet?

Ja, das Kartellamt spricht von einem sogenannten Ausbeutungs- Missbrauch, weil Facebook auf dem relevanten Markt der sozialen Netzwerke eine Marktmacht von 95 Prozent hat. Das Kartellamt kommt also zu dem Schluss: "An Facebook kommt man de facto nicht vorbei, wenn man in sozialen Netzwerken bestimmter Kategorien dabei sein will." Und dann wird man ausgebeutet, weil man ohne Zustimmung zum gesamten Daten-Nutzungsgebrauch überhaupt nicht bei Facebook mitspielen kann.

Facebook sagt, die Wettbewerbshüter seien gar nicht zuständig, sondern nur die Datenschützer. Was meinen Sie?

Da hat der Bundesgerichtshof schon mal ein Machtwort gesprochen vor einigen Jahren. Die haben gesagt, dass auch datenschutzrechtliche Belange im Kartellrecht geprüft werden können. Und das führt dazu, dass sowohl die Datenschützer als auch die Kartellbehörden hier zuständig sind. Beide sind zuständig und haben hier hervorragend zusammengearbeitet. Denn es ist schon ganz schön tricky, was Facebook hier alles an Daten sammelt und in dem Verfahren musste das alles ausklamüsert werden. Da waren die Kartellwächter wahrscheinlich auch happy, dass die Datenschützer Ihnen geholfen haben.

Facebook beschwert sich nun darüber, als einziges Unternehmen "Sonderanforderungen" erfüllen zu müssen.

Genau das ist ja der Sinn des Kartellrechts. Wenn man Marktmacht hat, dann sollen auch Sonderregelungen gelten. Jetzt ist die einzige Frage, die man sich stellen kann, ob Facebook wirklich 95 Prozent des Marktes für soziale Netzwerke in Deutschland beherrscht. Facebook sagt, es gebe ja noch Youtube und Twitter und andere und sie hätten keine Marktmacht. Aber die Kartellwächter sind der Meinung, dass man diese Dienste mit Facebook nicht vergleichen kann. Und deswegen können die Kartellbehörden hier tätig werden.

Anwalt Christian Solmecke berät zahlreiche IT-UnternehmenBild: Breitschuh/WBS

Gilt die Einschränkung für Facebook sofort?

Facebook hat jetzt noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde einzulegen beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Und es wurde auch schon angekündigt, dass man die nächsten Schritte gehen wird. Ansonsten müssten die Nutzungsbedingungen von Facebook innerhalb des nächsten Jahres nach Rechtskraft des Beschlusses geändert werden. Dann muss Facebook innerhalb der nächsten vier Monate sogar schon einen Fahrplan vorlegen. Vor allem muss das Unternehmen selbst einen Fahrplan einreichen, wie es zukünftig mit den gesammelten Daten umgehen will, wenn die Nutzer nicht in deren Zusammenführung eingewilligt haben. Klar ist: Die Datensammelwut muss erheblich beschränkt werden. Das Bundeskartellamt will den Vorschlag von Facebook dann genau prüfen. Das ist schon ein hartes Stück Arbeit, was da in den nächsten Monaten auf Facebook zukommt. Man gewinnt jetzt ein bisschen Zeit, weil man erst mal zum Oberlandesgericht nach Düsseldorf wandert.

Ist damit das Geschäftsmodell von Facebook, also Dienst gegen Daten, in Deutschland gestorben?

Ja, das macht es tatsächlich schwierig. Es gehört zum Kern des Geschäfts, dass Unternehmen den sogenannten Facebook-Tracking-Pixel auf ihrer Website verwenden und den Nutzer wieder auf Facebook ansprechen. Das wird sich Facebook so schnell nicht gefallen lassen. Ich glaube, dass sie jetzt versuchen, das über Klagen jahrelang hinzuziehen. Zur Not lassen sie sich ein paar Strafen aufbrummen - wenn die mal 50 Millionen Strafe bekommen sind das Peanuts im Vergleich zu den Einnahmen.

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert. 

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