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Hellas-Banken werden nicht verstaatlicht

27. Februar 2012

Griechenlands angeschlagene Banken kommen trotz milliardenschwerer Kapitalspritzen der Regierung um eine Voll-Verstaatlichung herum. Der Staat erwirbt zwar Anteile, hält sich aber aus dem operativen Geschäft heraus.

Ein Arbeiter reinigt nach Ausschreitungen in Athen das Logo der Bank von Griechenland von roter und schwarzer Farbe (Foto: dapd)
Bild: AP

Wie aus einem am Wochenende den Parlamentariern zugestellten Gesetzentwurf hervorgeht, will sich der Staat zwar in erheblichem Umfang mit neuen Aktien und Wandelanleihen an den Instituten beteiligen. Mitreden will er im Tagesgeschäft aber nicht. Die Anteilsscheine geben der Regierung nur bei strategischen Entscheidungen Mitspracherechte - etwa bei Fusionen oder dem Verkauf von Unternehmensteilen. Das Parlament soll am Dienstag (28.02.) über den Entwurf abstimmen.

Zur Rettung der Banken stehen 50 Milliarden Euro bereit. Die Institute brauchen das Geld wegen des Schuldenschnitts, den die griechische Regierung mit ihren privaten Gläubigern - vor allem Banken, Versicherer und Hedgefonds - ausgehandelt hat. Der darin vorgesehene Tausch von alten in neue griechische Staatsanleihen, der die Schuldenlast des Landes um rund 100 Milliarden Euro erleichtern soll, führt bei den griechischen Geldhäusern zu massiven Verlusten.

Beruhigungspille

Mit dem Gesetzentwurf beruhigt die Regierung in Athen endgültig private Investoren, die infolge der Rekapitalisierung der Banken eine Verstaatlichung des ganzen Sektors befürchtet hatten. "Die Stimmrechte der neuen Aktien werden auf strategische Fragen wie Fusionen und Anteilsverkäufe beschränkt sein", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Den Löwenanteil der neuen Aktien soll der griechische Bankenrettungsfonds HFSF übernehmen. Dieser wiederum versucht mit Kaufanreizen private Investoren ins Boot zu holen. Diese sollen mindestens zehn Prozent der Kapitalerhöhungen abdecken. Um in den Genuss der Finanzspritzen zu kommen, müssen die Banken dem Rettungsfonds und der Notenbank einen Sanierungsplan über drei Jahre vorlegen. Dem Gesetzentwurf zufolge kann der HFSF bis zu fünf Jahre an den Instituten beteiligt bleiben.

Die Rekapitalisierung der griechischen Banken soll beginnen, sobald die vereinbarte Umschuldung abgeschlossen ist. Dazu haben die privaten Gläubiger bis 8. März Zeit. Notfalls könnte diese Frist verlängert werden, geht aus dem Gesetzentwurf hervor. Früheren Regierungsangaben zufolge soll der Anleihetausch aber bis spätestens 12. März über die Bühne gehen.

wen/ml (rtr, dapd)

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