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Politik

Hinterbliebene fordern höheres Schmerzensgeld

6. Mai 2020

In Essen hat ein Zivilprozess um den Germanwings-Absturz vor fünf Jahren begonnen. Angehörige klagen gegen die Lufthansa und eine Flugschule in den USA. Sie verlangen mehr Geld, als bereits von der Lufthansa gezahlt.

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Gedenkstätte für die 18 Opfer vom Joseph-König-Gymnasium in HalternBild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Der Copilot soll den Airbus in den französischen Alpen absichtlich zum Absturz gebracht haben, um sich selbst zu töten. Der 27-Jährige hatte demnach über Jahre hinweg an Depressionen gelitten. Die Kläger werfen der Flugschule in den USA und der Lufthansa Versäumnisse im Rahmen der Ausbildung und bei der medizinischen Überwachung des jungen Mannes vor. Der Copilot der Germanwings-Maschine hatte seine Ausbildung an der Flugschule in den USA wegen einer schweren Depression nur mit einer eingeschränkten Genehmigung beenden können. Die Lufthansa hat laut eigener Aussage erst nach dem Absturz von dessen psychischer  Erkrankung erfahren. Die Ärzte hätten sich an ihre Schweigepflicht gehalten. Germanwings ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Lufthansa.

Gegenstand der Gerichtsverhandlung am Landgericht Essen an diesem Mittwoch war ein Gütetermin, der wie erwartet nicht zu einer Einigung führte. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, will das Gericht am 1. Juli eine Entscheidung zu den Klagen von Hinterbliebenen verkünden.

Überreste des Flugzeugs am Absturzort in den französischen Alpen (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/S. Nogier

Das Gericht signalisierte, es bestehe möglicherweise kein Anspruch auf weitere Entschädigung durch die Lufthansa. Die von den Klägern angeführte medizinische Überwachungspflicht könne auch eine staatliche Aufgabe gewesen sein, hieß es. In diesem Fall wäre die Airline der falsche Adressat der Klagen. Es ist der erste Prozess über Schmerzensgeld-Forderungen von Hinterbliebenen des Absturzes.

Angehörigen geht es um die Schuldfrage

Es ist eine Mischung aus Ohnmacht und Traurigkeit, die bei den Angehörigen zu spüren ist. Vor Gericht geht es zwar ums Geld, doch das sei gar nicht der Hauptgrund, warum sie die Lufthansa verklagt haben, betonen die klagenden Hinterbliebenen. Eine Frau, die bei dem Absturz ihre einzige Tochter verloren hat, sagte in Essen: "Nach außen lebt man weiter, innen ist alles kaputt."

Ein Mann, der bei dem Unglück seine Tochter, deren Partner und seinen Enkelsohn verloren hat erklärte: "Mir ist es wichtig, dass jemand sagt, dass ein Mensch mit Vorerkrankungen nie in einem Cockpit hätte sitzen dürfen." Ihm würde es reichen, wenn die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen würden.

"Wütend bin ich gar nicht mehr", sagte eine andere Klägerin. "Dazu fehlt mir die Kraft." Klägeranwalt Elmar Giemulla sagte am Rande des Prozesses, das Trauma der Angehörigen sitze tief. "Mit dieser Bürde zu leben, verlangt eine Entschädigung. Eine zu geringe Entschädigung ist aber keine Entschädigung - es ist eine Beleidigung."

Gedenkstätte bei Le Vernet in der Nähe des AbsturzortesBild: picture-alliance/dpa/A. Jerocki

Aus Sicht der Lufthansa besteht kein weiterer Anspruch der Hinterbliebenen. Sie hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein. Laut Anwalt Giemulla wird auf Zahlung von weiteren 30.000 für die Angehörigen und auf eine Verdoppelung des vererbbaren Schmerzensgeldes auf insgesamt 50.000 Euro geklagt.

Das Germanwings-Flugzeug stürzte am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf ab. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter 16 Schüler und zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums aus Haltern am See in Nordrhein-Westfalen.

qu/uh (dpa, afp)

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