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Hintergrund: Tariftreuegesetz

31. Mai 2002

Das Gesetz soll Bund, Länder und Kommunen verpflichten, Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tariflohn bezahlen.

Das Gesetz soll Bund, Länder und Kommunen verpflichten, Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tariflohn bezahlen. Bayerns Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Reinhold Bocklet (CSU), hatte in Aussicht gestellt, dass alle unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen werden.

Die unionsgeführten Länder hatten angekündigt, mit ihrer Mehrheit im Bundesrat das Tariftreuegesetz gegen Lohndumping am Bau abzulehnen. Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber warf der rot-grünen Regierung vor, das Gesetz übergehe die Realität in Ostdeutschland und vernichte Arbeitsplätze. Industrie, Handel und Kommunen hatten an die Länder appelliert, das Gesetz zu stoppen. Nach ihrer Ansicht verteuert es das Bauen und führt zu einem unangemessenen Verwaltungsaufwand. Mit dem Gesetz sollen öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die Tariflöhne zahlen. «Schwarze Schafe» sollen bis zu drei Jahre lang keine Staatsaufträge erhalten. Von der Anrufung des Vermittlungsausschusses versprischt sich Saarlands Ministerpräsident Werner Müller den Beschluss einer Länderöffnungsklausel. So könnte jedes Bundesland für sich die Regelung treffen, die die sinnvollste ist.