1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Hochrisikospiele: Profifußball muss für Polizeikosten zahlen

14. Januar 2025

Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass die Bundesländer dem Profifußball ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen dürfen. Damit ist der zehn Jahre dauernde Streit um die Gebühren beendet.

Kölner Fans zünden Pyrotechnik vor dem Spiel, Polizisten beobachten die Szene
Polizeipräsenz im Stadion kostet GeldBild: Jan Kuppert/SVEN SIMON/picture alliance

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht (BVG) gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete.

Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte der Gerichtspräsident in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann.

Lange schwelender Streit

Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.

Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig - und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich - und nicht die Organisatoren.

Nun ist klar, wer die Kosten für die Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen trägtBild: Bild13/IMAGO

Mit dem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. Allein in der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg - das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei.

Ein Jahr später wurde das Urteil aber vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung wiederum für rechtens hielt. 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

Finanzielle Folgen für die Vereine

In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer zeigte sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hocherfreut. "Die Entscheidung ist voll befriedigend, da bleibt nichts offen. Es ist ein sehr schöner Tag", sagte Mäurer. Das Ergebnis zeige, "dass es sich lohnt zu kämpfen", betonte der 73-Jährige und schlug vor, nun "einen Fonds einzurichten, dann muss nicht jedes Land einzeln eine Gebührenordnung einführen".

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer sieht sich am ZielBild: picture-alliance/dpa/C. Jaspersen


"Für uns ist das natürlich enttäuschend, aber das haben wir zu akzeptieren", sagte DFL-Anwalt Bernd Hoefer. Die Liga argumentierte vergebens, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit außerhalb der Stadien eine staatliche Kernaufgabe sei, die grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren ist. So sieht es auch das Fanbündnis "Unsere Kurve", das mit "Fassungslosigkeit" reagierte.

Die DFL-Spitze hatte einer Niederlage vorgebaut. "Es wird nicht so kommen, dass die Klubs aus den Bundesländern, in denen diese Kosten nicht erhoben werden, in einen Solidartopf einzahlen", sagte der DFL-Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Joachim Watzke - und erteilte damit einem gemeinsamen Fonds der Profivereine eine Absage: "Das ist schon die Verantwortung auch der einzelnen Landesregierungen."

ck/AN (dpa, SID)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen