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Hoeneß zu Haftstrafe verurteilt

13. März 2014

FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht München stufte seine Selbstanzeige als ungültig ein. Hoeneß geht in Revision.

Uli Hoeneß, umgeben von seinen Verteidigern (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Hoeneß geht in die Revisionsverlängerung

02:40

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Mit den vorgelegten Unterlagen hätte keine vollständige Selbstanzeige erstattet werden können, sagte der Vorsitzende Richter Rupert Heindl. Das Gericht sei deshalb zu der Erkenntnis gekommen, dass die Selbstanzeige unwirksam gewesen sei und deshalb nicht strafbefreiend wirken könne.

Das Gericht blieb mit dem Urteil von dreieinhalb Jahren Haft deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte wegen eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung für eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.

Verteidigung kündigt Revision an

Hoeneß hatte am 17. Januar 2013 eine Selbstanzeige wegen von ihm nicht versteuerter Erträge in der Schweiz erstattet. Diese Selbstanzeige war von der Staatsanwaltschaft aber schon kurz darauf für unwirksam erklärt worden. Im folgenden Verfahren stellte sich heraus, dass Hoeneß statt der angeklagten 3,5 Millionen Euro sogar 28,5 Millionen Euro hinterzogen hatte. Die zuletzt genannte Summe von 27,2 Millionen Euro habe sich erhöht, weil noch der Solidaritätszuschlag einberechnet werden müsse, so Richter Heindl in der Urteilbegründung.

Hoeneß geht in die Revisionsverlängerung

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Hoeneß' Verteidiger Hanns W. Feigen kündigte umgehend Revision an. Er wolle vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach wie vor die Wirksamkeit der Selbstanzeige von Hoeneß erreichen. Feigen hatte während des Prozesse auf Einstellung des Verfahrens oder aber eine Bewährungsstrafe plädiert, für den Fall, dass das Gericht die Selbstanzeige aufgrund "formaler Fehler" als unwirksam ansehe.

Die Staatsanwaltschaftt hält sich den Weg in die Berufung offen. Man werde das Urteil genau prüfen und dann entscheiden, ob man in Revision gehe, sagte ein Sprecher der Behörde. Dazu bleibt beiden Seiten eine Woche Zeit.

Keine Stellungnahme des FC Bayern

Hoeneß bleibt trotz seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung zunächst auf freiem Fuß. Das Landgericht München II halte den gegen Hoeneß bestehenden Haftbefehl zwar weiter aufrecht. Der Vorsitzende Richter habe ihn aber außer Vollzug gesetzt, teilte Gerichtssprecherin Andrea Titz mit.

Der FC Bayern München wollte sich zu dem Urteil gegen seinen Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden nicht äußern. Der Verein kündigte aber eine schriftliche Erklärung des Aufsichtsrats spätestens am Freitag an.

Politiker aller Parteien zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Es werde die Steuermoral heben, so die einhellige Meinung.

gmf/qu ( afp, dpa, sid)

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