1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Hohe Strafen für Anschlag auf Gebetshaus

21. März 2017

Wegen des Sprengstoffanschlags auf ein Gemeindezentrum der Essener Sikh-Gemeinde müssen die drei jugendlichen Angeklagten zwischen sechs und sieben Jahren ins Gefängnis. Zwei wurden wegen Mordversuchs verurteilt.

Landgericht verkündet Urteil im "Tempelbomber"-Prozess
Vor der Urteilsverkündung im Landgericht EssenBild: picture alliance/dpa/R. Weihrauch

Die Richter verhängten Jugendstrafen von sieben Jahren, sechs Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren, wie ein Gerichtssprecher nach der nicht-öffentlichen Verhandlung mitteilte. Zwei Angeklagte wurden unter anderem wegen Mordversuchs verurteilt, der dritte wegen Verabredung zum Mord. Er war am Tatort nicht dabei gewesen.

Motiv: Hass auf andere Religionen

Das Motiv der zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen sei Hass auf andere Religionen gewesen, befanden die Richter. Sie hätten sich bereits geraume Zeit vor der Tat radikalisiert und Kontakt zu salafistischen Kreisen unterhalten. Teils seien sie an Koran-Verteilungen in Fußgängerzonen beteiligt gewesen. Für einen unmittelbaren Kontakt zur Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) habe die Hauptverhandlung aber keine Anhaltspunkte ergeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ausgeführt, die Jugendlichen hätten aus islamistischen Motiven gehandelt. Sie hätten als radikalisierte Muslime geplant, "Ungläubige" zu töten.

Vor einer Eingangstür des Gemeindezentrums der indischen Religionsgemeinschaft der Sikh war am 16. April 2016 ein mit Sprengstoff gefüllter Feuerlöscher explodiert. Den Sprengsatz hatten zwei der Jugendlichen selber gebaut, vor dem Eingang platziert und dann mit einem Fernzünder zur Explosion gebracht. In dem Gebäude erlitt ein Priester schwere Brandverletzungen, zwei Gemeindeglieder trugen leichte Verletzungen davon. Durch die Wucht der Explosion wurde die Eingangstür des Gebetshauses zerstört, Fensterrahmen wurden herausgerissen. Erst kurz vorher war in dem Saal eine indische Hochzeit mit vielen Gästen gefeiert worden. Der Sachschaden beläuft sich laut Gericht auf rund 135.000 Euro.

Wie der gesamte Prozess gegen die drei Angeklagten aus Essen, Gelsenkirchen und Schermbeck fand auch die Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen statt. Grund war das jugendliche Alter der Beschuldigten. Das Verfahren hatte im Dezember begonnen.

qu/as (afp, dpa, kna)

 

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen