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Politik

Holocaust-Gesetz eingefroren?

28. Februar 2018

Das umstrittene polnische Holocaust-Gesetz tritt an diesem Donnerstag in Kraft - trotz internationaler Kritik. Ob das Gesetz tatsächlich angewendet wird, bleibt vorerst unklar.

Polen Neuer Ministerpräsident Mateusz Morawiecki im Parlament
Bild: Getty Images/AFP/J. Skarzynski

Die Wellen, die das neue Gesetz international geschlagen hat, sind groß. Vor allem in Israel sorgte die Regelung für Entrüstung.  Denn in Polen sollen künftig Behauptungen, die "öffentlich und entgegen der Tatsachen" geäußert und der polnischen Nation Mitschuld an den Verbrechen des Dritten Reiches zuschreiben, mit Gefängnis bestraft werden. Dies gilt allerdings nicht für "künstlerisches oder wissenschaftliches Schaffen".

Trotz der Kritik wurde das Gesetz im Eiltempo vom Senat, der zweiten Kammer des Parlamentes, verabschiedet und vom Staatspräsidenten unterzeichnet. Dabei äußerte Andrzej Duda Verständnis für die israelische Kritik und ließ das Gesetz vom Verfassungsgericht überprüfen.

Die israelische Seite befürchtet allerdings, dass die national-konservative Regierung in Warschau jegliche Beteiligung der Polen am Verrat und Auslieferung ihrer jüdischen Nachbarn an die deutschen Besatzer abstreiten will. Auch das Datum der Verabschiedung des Gesetzes am 26. Januar, am Vorabend des Holocaust-Gedenktages, wurde als  Provokation aufgenommen. Der Versuch des polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki, bei der Münchener Sicherheitskonferenz das Gesetz zu verteidigen, machte alles noch schlimmer.

Mateusz Morawiecki: "Jüdische, russische, ukrainische und nicht nur deutsche Verbrecher"Bild: Getty Images/AFP/T. Kienzle

Auf die Frage eines Journalisten sagte der studierte Historiker, dass es nach dem neuen Gesetz kein Verbrechen sei zu sagen, dass es "polnische Verbrecher gab, genauso wie es jüdische, russische, ukrainische und nicht nur deutsche Verbrecher gab".  "Der polnische Ministerpräsident spricht wie ein normaler Holocaustleugner", kommentierte der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu und warf Morawiecki "mangelndes Verständnis für die Tragödie unseres Volkes" vor. Noch in der Nacht nach dem Eklat publizierte die Kanzlei des polnischen Premierministers eine Erklärung, in der es hieß, die Worte des Premierministers seien "keinesfalls als Holocaustleugnung”, sondern als "Aufforderung zur aufrichtigen Debatte über das Verbrechen an den Juden, gemäß der Tatsachen und ohne Rücksicht auf die Nationalität" der Täter zu verstehen.

Polen wollen die Wogen glätten

Die polnische Seite bemüht sich allerdings sichtbar, die Wogen zu glätten. Eine gemeinsame polnisch-israelische Expertengruppe soll für Annäherung und Klärung sorgen. Am Mittwoch besuchte eine hochrangige Delegation aus Warschau Israel. Die "Jerusalem Post" schrieb, Polen soll über diplomatische Kanäle den Israelis zugesichert haben, das Gesetz werde "eingefroren".

Offiziell hat Polens Justizminister Zbigniew Ziobro, in einem Interview mit der Polnischen Presseagentur (PAP) lediglich gesagt, dass das Urteil des Verfassungsgerichts den Staatsanwälten helfen wird, das neue Gesetz anzuwenden. Ziobro versicherte gleichzeitig, dass es "keine Strafen für Historiker, Wissenschaftler oder Journalisten geben wird" und das neue Gesetz "den polnischen Staat und das polnische Volk als ganzes vor falschen Vorwürfen der Mittäterschaft bei deutschen Verbrechen" schützen soll.

Nichtsdestotrotz hält Artur Nowak-Far, Juraprofessor an der renommierten Warsaw School of Economics, es für wahrscheinlich, dass das Verfassungsgericht das Gesetz kippen wird. "Das Gesetz weist erhebliche juristische Mängel auf, denn im Strafrecht müssen die Straftatbestände sehr genau definiert werden", erklärt er im Gespräch mit der DW. 

Eingangstor des Lagers Auschwitz-Birkenau: Kein "polnisches Todeslager"Bild: Picture alliance/Bildagentur-online/Schoening

Auch Michal Szuldrzynski, stellvertretender Chefredakteur der konservativen Tageszeitung "Rzeczpospolita”, hält die unpräzise Formulierung für die Ursache der Emotionen, die das Gesetz hervorgerufen hat. Die Absichten, die dahinter standen, seien verständlich gewesen, denn es ginge um die historische Wahrheit und um falsche Formulierungen wie "polnische Todeslager", die in der internationalen Öffentlichkeit ab und zu verwendet werden. Szuldrzynski betont, dass das Gesetz legal verabschiedet wurde, also am 1. März in Kraft tritt. "Ich kann mir aber vorstellen, dass die Staatsanwälte sich nicht beeilen werden, Strafanzeigen zu bearbeiten. Noch weniger kann ich mir vorstellen, dass irgendein Gericht ein Urteil sprechen wird, bevor das Verfassungsgericht sich zu dieser Sache äußert", sagt er. Szuldrzynski weist darauf hin, dass auch Vorgängerregierungen sich darum bemüht haben, die historische Wahrheit zu verteidigen.

Artur Nowak-Far, der in der liberalen Regierung Donald Tusks als stellvertretender Außenminister dafür zuständig war, winkt ab. "Strafgesetze und besonders unpräzise Strafgesetze sind kontraproduktiv", betont er. Das schlimmste aber sei für ihn, dass Formulierungen wie "polnische Todeslager" durch die politischen Kontroversen jetzt erst recht in der Öffentlichkeit angekommen sind. 

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