1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Hundertjährige kämpft gegen Ausbürgerung

Keno Verseck25. Juni 2013

In der Slowakei wurde eine Hundertjährige ausgebürgert, weil sie auch die ungarische Staatsbürgerschaft angenommen hatte. Jetzt beschäftigen sich gleich mehrere Instanzen mit dem Thema.

Porträt von Ilona Tamas, die im Alter von 100 Jahren aus der Slowakei ausgebürgert wurde (Foto: Judit Feherne-Tamas)
Bild: Judit Feherne-Tamas

Ilona Tamás - bekannt als "Tante Ilonka" - hat die Gegend, in der sie geboren wurde, nie verlassen und dennoch in fünf Staaten gelebt und sieben Mal die Staatsbürgerschaft gewechselt. Sie wurde 1912 im Dorf Várgede als Bürgerin des ungarischen Königreichs geboren. Das Dorf liegt in der Region Gemer. In den letzten hundert Jahren gehörte sie mal zu Ungarn, mal zur Tschechoslowakei, heute ist sie Teil der Slowakei.

Ihre Identität als Ungarin hat Tante Ilonka immer viel bedeutet. Deshalb wollte sie am Ende ihres Lebens noch einmal eine ungarische Staatsbürgerschaftsurkunde in der Hand halten. Ein sehr persönlicher und rein symbolischer Wunsch, den sie sich kurz vor ihrem 100. Geburtstag erfüllte. Möglich machte es ein ungarisches Gesetz, mit dem im Ausland lebende Ungarn die ungarische Staatsbürgerschaft seit 2010 ohne großen Aufwand erhalten können.

Hoffnung auf Hilfe vom Europäischen Gerichtshof

Im Dezember 2011 bekam sie einen Brief der Polizeidienststelle von Rimavská Sobota, ihres Heimatortes: Sie solle ihren Personalausweis und ihren Reisepass abgeben, da sie aus dem Register der slowakischen Staatsbürger gestrichen worden sei. Tante Ilonka war fassungslos und wütend. Seitdem kämpft sie darum, ihre slowakische Staatsbürgerschaft zurückzubekommen. Sie hat sich unter anderem an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. "Ich will meine Heimatregion nicht verlassen", sagt sie. "Ich hatte immer zwei Identitäten, eine ungarische und eine slowakische, und ich möchte Bürger beider Staaten sein."

Kurz vor dem 100. Geburtstag erfüllte sich "Tante Ilonka" den Traum von der ungarischen StaatsbürgerschaftBild: Judit Feherne-Tamas

Die ehemalige Lehrerin leidet an den Folgen eines Gesetzes, das nicht nur Angehörige von Minderheiten in der Slowakei, sondern auch viele Slowaken als unsinnig empfinden. Die 2010 vom Parlament in Bratislava verabschiedete Staatsbürgerschaftsnovelle sieht vor, dass Bürger der Slowakei automatisch ausgebürgert werden, wenn sie Staatsbürgerschaften anderer Länder besitzen. Für den Fall, dass sie dies slowakischen Behörden verheimlichen, müssen sie mit einer Geldstrafe von 3000 Euro rechnen. Bisher gab es fast 500 Fälle von Ausbürgerung.

Slowakische Verfassung verbietet Entzug von Staatsbürgerschaft

Das Gesetz war ursprünglich gegen die ungarische Minderheit gerichtet gewesen - eine Antwort auf das 2010 von der Budapester Orbán-Regierung geänderte ungarische Staatsbürgerschaftsrecht. Das war für große Teile der slowakischen politischen Elite ein symbolischer Affront. Viele slowakische Politiker verdächtigen die 460.000 Ungarn im Land noch immer häufig, eine "Fünfte Kolonne" Budapests zu sein, also primär die Interessen Ungarns zu vertreten.

"Ein demokratischer Staat sollte sich nicht davor fürchten, wenn ein kleiner Teil seiner Bürger noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt", sagt Béla Bugár, Vorsitzender der Partei "Most-Híd" ("Brücke" - Partei der Zusammenarbeit), der parlamentarischen Vertretung der ungarischen Minderheit in der Slowakei. Bugár weist darauf hin, dass die slowakische Verfassung es ausdrücklich verbiete, den Bürgern des Landes die Staatsbürgerschaft zu entziehen. "Deshalb haben wir vor dem Verfassungsgericht gegen das Staatsbürgerschaftsgesetz geklagt und warten auf die Entscheidung", so Bugár.

Während ein Urteil des slowakischen Verfassungsgerichtes seit anderthalb Jahren aussteht, ist derzeit eine neue politische Debatte um das Gesetz entbrannt: Das Europaparlament will sich nach einem Beschluss des Petitionsausschusses von Ende Mai mit dem Thema befassen. Gleichzeitig lehnte das slowakische Parlament geänderte Bestimmungen für Doppelstaatsbürger ab.

Der Chef der Ungarischen Koalitionspartei (MKP), József Berényi, verweist darauf, dass die Slowakei ihrerseits im Ausland lebenden Slowaken seit 1997 anbietet, die slowakische Staatbürgerschaft wieder anzunehmen. "Da ist der Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzt", so Berényi.

Erst Verdienstmedaille, dann Ausbürgerung 

Die Debatte um das Gesetz zeigt, wie schwer sich der slowakische Staat auch zwanzig Jahre nach seiner Entstehung mit dem Thema Minderheiten tut. Rund zehn Prozent der slowakischen Bevölkerung sind Ungarn, noch dazu leben sie in kompakten Gebieten in der Südslowakei entlang der ungarischen Grenze. Einst gehörte das "Oberungarn" genannte Gebiet zu Ungarn. Nach dem Ersten Weltkrieg fiel es durch den Vertrag von Trianon (1920) an die Tschechoslowakei, von 1938 bis 1945 war es von Ungarn besetzt, nach dem Zweiten Weltkrieg dann wieder Teil der Tschechoslowakei, ab 1993 der Slowakei.

Ilona Tamas und ihre EnkelkinderBild: Judit Feherne-Tamas

Zwar gehört der Nationalismus des ehemaligen Premiers Vladimir Meciar aus den 1990er Jahren der Vergangenheit an. Doch auch der gegenwärtige sozialdemokratische Regierungschef Robert Fico erklärte im Februar in einer Rede, die unabhängige Slowakei sei nicht für Minderheiten, sondern in erster Linie für die staatsbildende Nation der Slowaken gegründet worden.

Die slowakische Ungarin Ilona Tamás hat in ihrem Leben viel für die Slowakei getan - vor allem hat sie Generationen von Kindern unterrichtet. Für ihre Arbeit als Lehrerin erhielt sie zahlreiche Auszeichnungen, darunter 2006 die Goldene Verdienstmedaille der Slowakei. Dass der Staat, der sie einst auszeichnete, sie ausgebürgert hat, empfindet sie als absurd.

Ilona Tamás hatte zwei Töchter. Anikó, die jüngere, erlitt aus Sorge und Aufregung um die Ausbürgerung ihrer Mutter 2012 einen Herzinfarkt und starb sechs Monate später. Ilona Tamás hält sich häufig bei ihrer ältesten Tochter Judit in Ungarn auf. Nun wartet sie auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in ihrem Fall. "Ich war schon einmal staatenlos, 1945 bis 1948, und musste hart um die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft kämpfen", erzählt sie. "Jetzt bin ich in meiner eigenen Heimat, in der ich ein Leben lang gearbeitet und Steuern gezahlt habe, wieder eine Unperson. Es ist eine Schande."

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen