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Politik

Flüchtlinge und die deutsche Politik

Kay-Alexander Scholz
10. November 2017

Tausende Flüchtlinge sitzen in Griechenland fest, obwohl sie nach Deutschland kommen dürften. Die Bundesregierung hat sich für eine Lösung nach Vorschrift entschieden. Die Betroffenen protestieren in Athen und Berlin.

Flüchtlingsprotest vor deutscher Botschaft in Athen
Bild: picture-alliance/dpa/S. Baltagiannis

Das hochsensible Thema "Flüchtlinge und ihre Familien" ist, wenn man so will, das Überbleibsel der "Flüchtlingskrise", wie die Entwicklung in Deutschland ab 2015 auch genannt wird. Dabei geht es um Angehörige der sogenannten Kernfamilie wie Eltern, Geschwister oder Kinder von Flüchtlingen, die auf der Basis geltenden Rechts nachziehen dürfen. Hier machen unterschiedliche Zahlen die Runde, wie viele Menschen über diesen Weg nach Deutschland kommen könnten.

Die Rechtspopulisten von der AfD schüren Ängste vor einer "zweiten Flüchtlingswelle". Am anderen Ende des politischen Spektrums versuchen linke Parteien und ihnen politisch nahe stehende Flüchtlingsorganisationen die Reste der "Willkommenskultur" zu erhalten, nachdem die Bundesregierung inzwischen einen eher restriktiven Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik fährt. Auch in den laufenden Gesprächen zur Bildung einer sogenannten Jamaika-Koalition aus CDU und CSU, FDP und Grünen ist dieser Politikbereich eine klar erkennbare Konfliktlinie.

So viel Theorie muss sein

Weil die dazugehörige Gesetzeslage sehr komplex ist, werden in der öffentlichen Diskussion gerne Äpfel mit Birnen verglichen - so auch im aktuell diskutierten Fall von bis zu 4500 Flüchtlingen in Griechenland, die nach Deutschland weiterreisen wollen, aber nicht dürfen.

Eine Frage der Vorschriften: Familiennachzug und FamilienzusammenführungBild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Grundsätzlich muss zwischen "Familiennachzug" und "Familienzusammenführung" unterschieden werden. Der Familiennachzug wird über das deutsche Aufenthaltsrecht geregelt. Anerkannte Asylbewerber in Deutschland können Familienangehörige zu sich holen. So hätte beispielsweise ein junger Syrer, der als Asylbewerber in Deutschland anerkannt ist, das Recht, seine Eltern nachzuholen. Allerdings müssen sich die Eltern schon auf EU-Boden befinden, zum Beispiel in Griechenland.

Anders liegt der Fall bei einer Familienzusammenführung. Diese wird nach EU-Recht geregelt. Dabei gilt die sogenannte Dublin-III-Verordnung, die garantieren soll, dass klar ist, welcher Staat für wen zuständig ist. Auch hier geht es um Fälle, bei denen die Familie über mehrere Länder verteilt ist. Anders als beim Familiennachzug aber steht bei den Dublin-Fällen das Anliegen im Zentrum, für alle Angehörigen ein gemeinsames Asylverfahren durchzuführen. Im obigen Fall müssten die Eltern einen Antrag auf Zusammenführung mit ihrem Sohn in Deutschland stellen. Dort würde dann gemeinsam über einen Asylanspruch entschieden. Sind die Anträge gestellt, muss der Fall innerhalb von sechs Monaten abgewickelt sein. Im September hatte ein deutsches Gericht die Sechsmonatsfrist bestätigt, nach der Verwandte überstellt sein müssten.

Eine monatliche Obergrenze?

Der Vorwurf steht im Raum, Deutschland würde die Zahl der Familienangehörigen, die nach der Dublin-III-Verordnung aus Griechenland einreisen dürften, künstlich drosseln, so dass die Sechsmonatsfrist gar nicht einzuhalten sei; dies berichtet die überregionale "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 10. November. Der Zeitung liegt das Schreiben eines Mitarbeiters des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vor, laut dem die Behörde für einen Flüchtling, dessen Antrag auf Nachzug der Verwandten aus Griechenland bewilligt wurde, nach Ablauf der Sechsmonatsfrist nichts mehr tun könne. "Das Kontingent liegt bei 70 Personen im Monat, und Kranke, zum Beispiel suizidale Personen, werden bevorzugt."

Warten auf die Familie: Protest vor dem Innenministerium in Berlin am 08.11.2017Bild: picture alliance/dpa/S. Stein

Der zweite Hinweis auf eine mögliche Drosselung: Schon im Mai soll es ein Schreiben des griechischen Migrationsministers Ioannis Mouzalas an Bundesinnenminister Thomas de Maiziere gegeben haben, in dem steht, die Familienzusammenführungen nach Deutschland würden "wie vereinbart" verlangsamt.

Bundesregierung: Grenzen der Umsetzung

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies am Freitag in der Bundespressekonferenz diesen Vorwurf im Namen der Bundesregierung zurück. Eine "faktische Grenze" gebe es nicht. Das könne man an zum einen an den "aus verschiedenen Gründen stark schwankenden Zahlen der letzten Monate" ablesen, zum anderen an den Zahlen selbst: Die Mindestzahl habe in den letzten Monaten bei 80 "Dublin-Überstellungen" gelegen, die Höchstzahl bei 200 Fällen. "Eine echte Begrenzung gibt es nicht", so der Sprecher.

Die wechselnden Zahlen haben mit schwankenden Kapazitäten - auch auf griechischer Seite - zu tun, hieß es weiter. Schließlich gebe es einen erheblichen Koordinierungsaufwand sowohl zwischen Deutschland und Griechenland als auch zwischen den einzelnen Bundesländern, in denen die Migranten unterkommen sollen. Dazu brauche es immer auch einen gewissen zeitlichen Vorlauf.

UNHCR-Charterflüge als Auslöser?

Es habe in der Tat deutsch-griechische Absprachen für eine "größere Stabilität und Vorhersehbarkeit der Zahlen" gegeben, bestätigte der Sprecher des Ministeriums. Auslöser hierfür sei ein Monat gewesen, in dem "überraschend sehr viele Personen auf einmal gekommen waren". Daraus sei der Bedarf entstanden, "etwas mehr Verlässlichkeit im Voraus" zu haben.

Dieser überraschende Auslöser waren wahrscheinlich Charter-Flüge der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR im März und April. Das berichtetet Salinia Stroux von der 2016 gegründeten NGO "Refugee Support Aegean" (RSA) im DW-Interview. Nach diesen Flügen, also ab Mai habe es "definitiv eine Begrenzung gegeben". Diese sei aber im September wieder auf 250 Personen im Monat gelockert worden sei, so Stroux weiter. Deutschland habe sich gegen weitere schnelle Lösungen über Charterflüge gesperrt, wie von der griechischen Regierungsseite zu hören gewesen sei, sagt Stroux, die auf der griechischen Insel Chios arbeitet.

Unhaltbare Zustände: Flüchtlingslager auf der griechischen Insel ChiosBild: picture-alliance/AP Photo/P. Giannakouris

Lücken bei Daten von griechischen Behörden?

In Berlin betont man stattdessen die hohe Gesamtzahl der "Dublin"-Fälle. Im laufenden Jahr habe es schon 2176 Überstellungen aus Griechenland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung gegeben. Das seien mehr Überstellungen als aus allen anderen EU-Staaten zusammen, also ein "überproportionaler Anteil", so der Sprecher. Man müsse zusehen, dass nicht alle bestehenden Kapazitäten mit Fällen aus Griechenland ausgelastet werden.

Zu den Fristüberschreitungen äußerte sich der Sprecher eher ausweichend: "Man kann das nicht ganz sicher nachhalten." Es könne auch sein, dass Migranten auf anderem Wege nach Deutschland gekommen seien, zum Beispiel im Rahmen des Relocation-Programms oder auf eigene Faust - oder dass sie sich inzwischen in Drittstaaten aufhielten. Das ließe sich "datenmäßig mit der griechischen Seite nicht 100 Prozent" klären. Insgesamt gebe es eine steigende Zahl von Überführungen, und Deutschland sei weiterhin bestrebt, die Familienzusammenführung in erheblichem Maße zu betreiben   aber eben nicht alle auf einmal, so lässt sich die Reaktion der Bundesregierung zusammenfassen.

Kritik an Zuständen in den Flüchtlingslagern

Barbara Lochbihler: "Verschleppung des Problems"Bild: Olaf Köster

Das Innenministerium bestätigt, dass 4500 Menschen in Griechenland darauf warten, ihre Familie in Deutschland wieder. Der Großteil, nämlich 3000 Personen, sei unter 18 Jahren alt. Die NGO kritisiert, dass die Menschen monatelang in Lagern ausharren müssten. Dort gebe es keine Betreuung, berichtet Salinia Stroux. Man sei abgeschnitten vom Rest der Gesellschaft. Die Zahl der Fälle von psychischen Problemen nähme zu.

Die Grünen-Politikerin Barbara Lochbihler beschreibt im DW-Interview diese Lager als überfüllt und gefährlich. Die Menschenrechtspolitikerin im EU-Parlament kritisiert das deutsche Vorgehen als "Verschleppung des Problems". Natürlich gebe es Kritik an den griechischen Behörden und einer zu langsam arbeitenden Verwaltung. Doch die größte Entlastung könne von deutscher Seite kommen.

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