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Politik

Hausarrest für verhafteten Deutschen

5. September 2018

Ein auf Betreiben der Türkei in Bulgarien festgenommener kurdischstämmiger Deutscher muss nicht länger in Haft bleiben. Er steht allerdings unter Hausarrest. Die Türkei will die Auslieferung des Mannes beantragen.

Bulgarien Deutsche Botschaft in Sofia
Die Deutsche Botschaft in Sofia (Archivbild) betreut den 44-Jährigen konsularischBild: picture-alliance/dpa

Ein Gericht in der bulgarischen Schwarzmeerstadt Warna befristete den Freiheitsentzug auf maximal 40 Tage. Der Mann muss nun in dem Hotel bleiben, in dem er während seines Urlaubs in Warna abgestiegen war, wie die zuständige Staatsanwaltschaft mitteilte. Der 44-Jährige besitzt sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Er war am Sonntag am Flughafen von Warna auf der Basis eines türkischen Fahndungsaufrufs festgenommen worden. Seine Frau, mit der Mehmed Y. gemeinsam Urlaub machte, sagte der "Süddeutschen Zeitung", die Festnahme sei aufgrund einer "Red-Notice" von Interpol erfolgt.

Mehmed Y. war laut Medienberichten in den 1990er Jahren während seines Studiums in der Türkei politisch aktiv. Die türkische Justiz verurteilte ihn demnach wegen Tätigkeit für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Abwesenheit zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis.

Überstellung in die Türkei wahrscheinlich

Die türkischen Behörden beabsichtigen offenbar, die Auslieferung des Mannes zu beantragen. Das Bezirksgericht Warna hat nach eigenen Angaben bereits die für eine Auslieferung erforderlichen Unterlagen bei der Türkei angefordert. Bulgarien hat in der Vergangenheit vergleichbaren Ersuchen der Türkei in der Regel entsprochen.

Mehmed Y. arbeitete nach Recherchen von WDR und NDR, die als erste von der Festnahme berichtet hatten, als Flüchtlingsbetreuer in einer kirchlichen Einrichtung in Bonn. Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, der Fall sei dort bekannt. Die Botschaft in Sofia betreue den Betroffenen konsularisch.

qu/uh (dpa, afp)

 

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