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Waffen in Deutschland schwer kontrollierbar

1. Juli 2011

In Deutschland gilt eines der schärfsten Waffengesetze in Europa. Dennoch gibt es Probleme, legale und illegale Schusswaffen zu kontrollieren und zu reduzieren. Ein Zentralregister soll ab dem Jahr 2012 helfen.

Revolver wird abgedrückt. Foto: Klaus Dietmar Grabert,dpa
In Sportschützenvereinen wird auch mit Revolvern trainiertBild: picture alliance/dpa

350.000 Jäger und rund zwei Millionen Traditions- und Sportschützen dürfen in Deutschland legal Waffen besitzen und sie anwenden, wenn sie bestimmte Auflagen beachten. Weniger strenge Auflagen gelten für Sammler, Erben und Altbesitzer, die noch einmal 1,5 Millionen Waffenbesitzer ausmachen. Alle zusammen sind bei unzähligen Behörden in den 16 Ländern der Bundesrepublik gemeldet. Aufgrund des föderalen Staatsaufbaus wurden Waffen bisher nicht zentral registriert und kontrolliert. So ist die Anzahl der Schusswaffen schwer zu überschauen. Offiziell gibt es zehn Millionen registrierte und damit legale Waffen. Dazu kommen laut Polizei geschätzte 20 Millionen illegale Waffen in Deutschland.

Diese Situation stellt die Polizei immer wieder vor Probleme. "Wenn wir zum Beispiel zu einem Einsatz mit Familienstreitigkeiten fahren, erhalten wir keine Vorwarnung, ob eventuell im Haushalt Waffen vorhanden sind", schildert Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, den Alltag seiner Kollegen. Dadurch können sie unvorbereitet in Familiendramen oder Gefahrensituationen mit Schusswechseln geraten. Außerdem stellt die Lagerung der Waffen die Beamten oft vor Probleme, denn nach geltendem Recht müssen Schusswaffen getrennt von jeder Munition weggeschlossen werden.

Waffengesetze trotz Widerstand verschärft

Strenge Auflagen gelten für Schusswaffen und MunitionBild: picture alliance / dpa

Stichproben von Ordnungsämtern und Polizei haben in der Vergangenheit allerdings ergeben, dass nur die Hälfte aller legalen Waffen an geeigneten Plätzen untergebracht waren. Meist lagen sie ungeschützt auf oder in Kleiderschränken. So kam auch der 17-jährige Attentäter in der baden-württembergischen Stadt Winnenden an die Waffen, mit denen er 15 Menschen und sich selbst erschoss. Die Waffen hatte sein Vater zu Hause in einem nicht verschlossenen Schrank zusammen mit der Munition aufbewahrt.

Solche Taten haben Politiker immer wieder zum Handeln gezwungen. Die Waffengesetze wurden verschärft. Das Mindestalter für den Besitz großkalibriger Waffen wurde auf 21 Jahre heraufgesetzt. Junge Erwachsene unter 25 Jahren benötigen zudem ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um eine Besitzkarte für eine legale Waffe zu erhalten. Für Gas- und Schreckschusswaffen wird heute ein "kleiner Waffenschein" benötigt. So genannte Softair- und Anscheinwaffen, die sogar von 14-Jährigen erworben werden durften, sind inzwischen verboten. Die Strafen für ungesicherte Lagerung von Waffen wurden erhöht. Doch noch immer mangelt es an einer umfassenden und regelmäßigen Überprüfung, ob legal erworbene Waffen wirklich sicher aufbewahrt sind.

Diese verschärften Waffengesetze stießen auf Kritik bei der deutschen Waffenlobby. Der Jagdschutzverband, der Deutsche Schützenbund, der Bund Deutscher Sportschützen sowie der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler sahen sich diskriminiert. Die Deutsche Schießsportunion legte Beschwerde gegen einige Änderungen des Waffengesetzes aus dem Jahr 2002 beim Bundesverfassungsgericht ein. Diese Klage wurde nicht zugelassen. Pläne der Politik, die Aufbewahrung der Waffen mit unangekündigten Hauskontrollen zu überwachen, mussten aber immerhin als "rechtlich bedenklich" zurückgezogen werden.

Straftaten mit illegalen Waffen

Bei Straftaten kommen oft illegale Waffen zum EinsatzBild: Fotolia/Tiero

Jagd- und Schützenvereine betonen, dass sie Menschen mit bestimmten Charaktereigenschaften oder politisch extremen Ansichten gar nicht aufnehmen. Allerdings verlangen nicht alle Vereine vor der Aufnahme neuer Mitglieder ein polizeiliches Führungszeugnis. Dafür sind schon Schützen zwangsweise entwaffnet worden, weil sie Verkehrsdelikte begangen oder Steuern hinterzogen hatten.

Alle Versuche, ein generelles Waffenverbot für Privatleute einzuführen, sind in Deutschland gescheitert. Selbst die schärfsten Kritiker der "privaten Ballerei" mussten einräumen, dass ein Waffenverbot kaum Straftaten verhindert. Tatsächlich werden bei lediglich drei Prozent aller Gewaltdelikte in Deutschland Schusswaffen verwendet. Und die dabei benutzten Schusswaffen aus legalem, registrierten Besitz lagen sogar im Promillebereich. Trotzdem soll ein Zentralregister alle bundesweit erhältlichen Daten über Waffen bündeln und auf Knopfdruck für die Ermittlungsbehörden abrufbar machen. Die Europäische Union hatte ein solches Zentralregister bis 2014 gefordert. Die Bundesregierung arbeitet zusammen mit den Ländern daran, ein solches Waffenzentralregister bis 2012 zu schaffen, um wenigstens die im legalen Besitz befindlichen Waffen besser kontrollieren zu können. Das Problem werden dabei aber weiter die illegalen Waffen in Deutschland bleiben.

Autor: Wolfgang Dick
Redaktion: Pia Gram