Inhaftierte Katalanen im Parlament in Madrid
21. Mai 2019Die fünf Parlamentarier stehen seit Monaten wegen ihrer Rolle beim verbotenen Unabhängigkeitsreferendum in der spanischen Region Katalonien vom Oktober 2017 vor Gericht. Das Oberste Gericht hatte ihre Teilnahme an der konstituierenden Sitzung in Madrid zugelassen, ihre endgültige Entlassung aus dem Gefängnis aber abgelehnt. Das Parlament muss jetzt entscheiden, ob die Mandate der Politiker - unter ihnen der frühere Vizeregionalchef Oriol Junqueras - bis zur Urteilsverkündung ausgesetzt werden.
Wie die übrigen Parlamentarier mussten Junqueras, Jordi Sanchez, Jordi Turull, Josep Rull und Raül Romeva auf die spanische Verfassung schwören - obwohl ihnen in einem Prozess vorgeworfen wird, eben diese Verfassung gebrochen zu haben. Romeva versprach bei seiner Vereidigung, die Verfassung "gemäß gesetzlicher Verpflichtung und als politischer Gefangener bis zur Ausrufung der Katalanischen Republik" zu respektieren. Während er ins Oberhaus des Parlaments gewählt worden war, traten die übrigen vier ihre Mandate im Unterhaus an.
Sozialisten ohne Mehrheit im Parlament
Unter den weiteren Abgeordneten sind 24 Politiker der rechtspopulistischen Partei Vox, die bei der Wahl Ende April rund zehn Prozent der Stimmen geholt hatte. Die Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) von Ministerpräsident Pedro Sanchez hatte die Abstimmung gewonnen, aber die absolute Mehrheit deutlich verfehlt. Um eine Regierung zu bilden, könnte Sanchez auf die Stimmen der katalanischen Abgeordneten angewiesen sein.
In der ersten Sitzung sandte Sanchez denn auch ein Zeichen in Richtung seiner möglichen Verbündeten: Mit der früheren Ministerin Meritxell Batet und dem Philosophen Manuel Cruz schlug er erfolgreich Katalanen als Sprecher beider Kammern des Parlaments vor.
Batet musste sich gleich gegen Kritik verteidigen: Der Chef des Mitte-rechts-Bündnisses Ciudadanos bemängelte, dass sie bei der Vereidigung abweichende Formulierungen der Abgeordneten zugelassen habe. Den Parlamentsregeln zufolge sind auf die Frage, ob ein Abgeordneter die Verfassung respektieren wird, nur die Antworten "Ja, das schwöre ich" oder "Ja, das verspreche ich" zulässig.
Wie Romeva hatten weitere Abgeordnete zusätzliche Floskeln verwendet - etwa "getreu meiner republikanischen Verpflichtung" oder "bis zur Ausrufung der Baskischen Republik". Auch Konservative und Rechtsextreme im Parlament kritisierten das. Batet verwies auf zwei Urteile des Verfassungsgerichtshofs aus den 90er-Jahren, wonach solche Formulierungen den Eid nicht ungültig machen.
uh/stu (dpa, afp)