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Politik

Seehofer lässt PKK-Vereinigungen verbieten

12. Februar 2019

Als Terrorvereinigung ist die Arbeiterpartei Kurdistans auch in Deutschland seit Jahrzehnten verboten. Das letzte Verbot einer PKK-Einrichtung war indes schon 2008. Hat nun Druck aus der Türkei nachgeholfen?

Polizeibeamte vor der Zentrale des Mezopotamien Verlags und der MIR Media GmbH in Neuss in Nordrhein-Westfalen (Foto: picture-alliance/dpa/D. Young)
Polizeibeamte vor der Zentrale des Mezopotamien Verlags und der MIR Media GmbH in Neuss in Nordrhein-Westfalen Bild: picture-alliance/dpa/D. Young

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat zwei Vereinigungen verboten, die als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten. Wie das Ministerium mitteilte, richtet sich das Verbot gegen die "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" sowie den Musikvertrieb "MIR Multimedia GmbH". Seit den frühen Morgenstunden werde das Verbot in Nordrhein-Westfalen mit Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Material vollzogen.

Erdogan stellte in Deutschland Auslieferungsanträge

Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten, weil sie als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat die Bundesrepublik wiederholt aufgefordert, einen entschlosseneren Kampf gegen die PKK zu führen. Die Türkei habe auch Auslieferungsanträge gestellt, sagte Erdogan im vergangenen Herbst nach einem Staatsbesuch in Deutschland.

Der türkische Staatchef Recep Tayyip Erdogan Ende September zu Gast bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Bild: Getty Images/AFP/T. Schwarz

Seehofer sagte laut Mitteilung seines Ministeriums: "Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen." Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Büroräume habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene, teilte das Ministerium weiter mit. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kämen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. "Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag werden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit werden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt", hieß es weiter.

Heftige Kritik von Kurden und Linken

Der größte kurdische Dachverband in Deutschland, Nav-Dem, verurteilte die Verbote scharf. Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende von Nav-Dem, sprach von einem unerträglichen Ausmaß der Kriminalisierung kurdischer Vereinigungen in Deutschland. "Die Entscheidung, einen Buchverlag zu verbieten und Abertausende Bücher zu beschlagnahmen, lässt bei uns Erinnerungen an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte wachwerden", erklärte Kaplan. Der Verein Nav-Dem steht nach Angaben des Verfassungsschutzes der PKK nahe. 

Kurden-Demonstration im November 2017 in DüsseldorfBild: picture-alliance/dpa/M. Kusch

Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, nannte das Verbot einen "Akt staatlicher Zensur". Während die Bundesregierung mit Waffenlieferungen an die Türkei den Krieg gegen die Kurden anheize, versuche sie zugleich, authentische Informationen über den kurdischen Befreiungskampf zu unterdrücken. "Dass jetzt tonnenweise Sprachbücher, kurdischsprachige Kinderbücher und Bücher zur kurdischen Geschichte beschlagnahmt wurden, ist auch ein Schlag gegen das Recht von einer Million in Deutschland lebenden kurdischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Sprache, Kultur und Geschichte zu pflegen", erklärte Jelpke in Berlin. Das PKK-Verbot müsse nach 25 Jahren endlich aufgehoben werden. 

14.500 PKK-Anhänger in Bundesrepublik

Die PKK ist in Deutschland nach Angaben des Innenministeriums mit etwa 14.500 Anhängern die "mit Abstand mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation". Sie nutze Deutschland als "Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung". Die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer haben demnach seit 2004 "in einer sehr hohen vierstelligen Zahl" strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet.

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat den Angaben zufolge in bislang 180 Verfahren mit diesem Bezug ermittelt. Auf Anklage des GBA seien seit 1992 durch die Oberlandesgerichte mehr als 70 Urteile gegen PKK-Funktionsträger ergangen, mit denen mehr als 90 Angeklagte verurteilt wurden. Darüber hinaus haben die Verbotsbehörden des Bundes und der Länder seit 1993 weitere 52 der PKK zuzurechnende Organisationen verboten, teilte das Ministerium mit. Zuletzt habe das BMI 2008 den PKK-Fernsehsender Roj-TV mit einem Betätigungsverbot für Deutschland belegt.

sti/fab (afp, dpa, epd, rtr)

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