1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Intergrationshemmnis Sprachnachweis?

Richard A. Fuchs13. August 2014

Trotz Kritik vom EuGH: Die Bundesregierung verlangt weiter Deutschkenntnisse von Ehegatten, die ihrem ausländischen Partner nach Deutschland nachziehen. Aus Sicht von Kritikern verhindert diese Regelung die Integration.

Bild: imago/Rolf Zöllner

Noch ist es Regierungslinie: Wer zu seinem ausländischen Ehepartner nach Deutschland ziehen will, muss auch weiter ausreichend gut Deutsch sprechen. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte am Mittwoch, dass Deutschland - trotz eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) - an dieser Rechtspraxis festhalten will. Doch die Unterstützung für den umstrittenen Sprachnachweis bröckelt, selbst in der Regierung.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, stellte in einem Zeitungsinterview am Donnerstag (14.08.2014) die derzeitige Regelung ganz grundsätzlich in Frage. Es dürfe "nicht vom Bestehen eines Deutschtests abhängen, ob Eheleute ein gemeinsames Leben in Deutschland führen können", sagte die SPD-Politikerin. "Diese Absurdität müssen wir überwinden."

Sprachnachweise sollen im Prinzip Pflicht bleiben

Damit spricht die Integrationsbeauftragte auch Rita Kantemir-Thomä aus dem Herzen. Denn was bislang Regierungsprogramm ist, macht Kantemir-Thomä, die als Integrationsberaterin am Familienzentrum Berlin-Kreuzberg tätig ist, einfach nur wütend. Sie kümmert sich ehrenamtlich um die Probleme von Ausländern beim Nachzug ihrer Ehepartner aus dem Ausland. Der Sprachnachweis ist für Kantemir-Thomä vor allem eines: Integrationsbremse: "Es geht ihnen darum, den Nachzug zu verhindern - und da ist jedes Mittel recht."

Integrationsbeauftragte Özoguz "Diese Absurdität müssen wir überwinden"Bild: picture-alliance/dpa

Gemäß bisheriger Statements der von CDU/CSU und SPD geführten Bundesregierung soll auch künftig nur derjenige ausländische Ehepartner nach Deutschland nachkommen dürfen, der bereits vor der Einreise "einfache Deutschkenntnisse" nachweisen kann. Lediglich in Härtefällen soll der erforderliche Nachweis entfallen. Für Rita Kantemir-Thomä steht fest: "Ich würde sagen, jeder hat grundsätzlich das Recht, mit seinem Ehepartnern zusammenzuleben". Und wenn das nicht ermöglicht werde, so Kantemir-Thomä, dann sei das schon alleine für sich ein Härtefall.

Seit 2007 ist der Nachweis von Sprachkenntnissen für Ausländer vor der Übersiedlung nach Deutschland Pflicht. Nicht ohne Widerspruch: Eine türkische Analphabetin hatte vor dem EuGH Klage gegen die deutsche Rechtspraxis eingelegt und im Juli recht bekommen. Die Luxemburger Richter sahen es als erwiesen an, dass Deutschland mit diesem Spracherwerbszwang gegen geltendes EU-Recht verstößt. So sei im Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der EU auch die Personenfreizügigkeit verankert.

Deutschlands Sonderklausel stelle eine unzulässige Einschränkung der Niederlassungsfreiheit der Klägerin dar. Zwar seien gewisse Einschränkungen möglich, der deutsche Staat verlange jedoch zu viel. Denn mangelnde Sprachkenntnisse verhinderten automatisch eine Familienzusammenführung, ohne die Umstände im Einzelfall zu würdigen.

Regierung: Sprache bleibt Integrationsmotor

"Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bleibt die Grundidee des Sprachnachweises vor der Einreise gültig", hieß es dazu aus dem Bundesinnenministerium. Eine erfolgreiche Integration setze deutsche Sprachkenntnisse voraus. "Wer als nachziehender Ehegatte nicht von null anfangen muss, sondern sich bereits verständigen kann, hat eine höhere Eigenmotivation, im Anschluss an die Erlangung des Visums zum Ehegattennachzug weitere Integrationserfolge zu erreichen", sagte ein Sprecher.

Deutschkurs in Leipzig: Nachweispflicht für Sprachkenntnisse gilt seit 2007Bild: picture-alliance/dpa

Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Einschätzung auf eine 2013 vom Bundesamt für Migration vorgelegte Studie, die Umfragen unter nachgezogenen Ehepartnern aus dem Ausland ausgewertet hat. Darin heißt es: "Ungeachtet der erfahrenen Belastung halten über 80 Prozent aller nachziehenden Ehegatten einen obligatorischen Sprachnachweis für sinnvoll."

Ferner blieben Sprachkenntnisse die beste Möglichkeit, um Zwangsverheiratungen entgegenzuwirken, sagte der Sprecher. "Sprachkenntnisse können Opfern helfen, aus solchen Zwangslagen zu entkommen." Für Rita Kantemir-Thomä bleibt dies - mit Blick auf ihre langjährige Beratungspraxis - ein vorgeschobenes Argument: "Eine Zwangsehe verhindern sie auf diese Art und Weise nicht."

"Deutsch lernt man am Besten in Deutschland"

Scharfe Kritik kommt auch vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Es gelte, mit der diskriminierenden Nachweispflicht Schluss zu machen, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin der Lobbygruppe. In einem Appell an die Bundesregierung fordert die Organisation, den Spracherwerb nachgezogener Ehegatten künftig an den Besuch von Integrationskursen im Inland zu knüpfen.

Ähnliche Forderungen kommen auch von den Oppositionsparteien. In einer Kleinen Anfrage wiesen Bundestagsabgeordnete der Grünen darauf hin, dass der Erwerb von Deutschkenntnissen im Ausland "nicht unerhebliche Hürden" für Betroffene schaffe. "Deutsch lernt man am Besten in Deutschland." Der Hintergrund: Gerade in vielen ländlichen Regionen im Ausland sei es für viele nachziehwillige Ehegatten oft schlicht nicht machbar, Deutschkurse in Sprachschulen oder Goethe-Instituten in den Metropolen zu belegen. Zudem seien die Kurse für nicht wenige der Betroffenen schlichtweg zu teuer. Damit führe das Beharren der Bundesregierung auf einen Spracherwerb vor der Einreise "unweigerlich zu einer sozialen Selektion beim Ehegattennachzug."

Deutschland will Änderungen prüfen

Der Sprecher des Innenministeriums betonte, dass das Urteil des EuGH nicht als Grundsatzurteil gegen den Sprachnachweis zu verstehen sei. Vielmehr hätten die Richter lediglich gerügt, dass für die Einzelfallprüfung zu wenig Raum gelassen werde. Er sagte zu, dass sich dies nun ändern werde. Auf den Sprachnachweis wird demnach verzichtet, wenn es dem Ehepartner - zum Beispiel wegen zu großer räumlicher Entfernung - nicht zugemutet werden kann, einen Sprachkurs zu machen, oder wenn der Betroffene trotz ernsthafter Bemühungen innerhalb eines Jahres die Sprachprüfung nicht schafft.

Einwanderungsland Deutschland - eine Analyse in Zahlen

01:46

This browser does not support the video element.

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, der Sprachnachweis bleibe bestehen, weil er sich als "vorgelagerte Integrationsmaßnahme" bewährt habe. Die Auslandsvertretungen begännen nun unverzüglich mit der Umsetzung. Eine Ankündigung, die nach Ansicht von Rita Kantemir-Thomä nur eines bedeutet: Auch in den kommenden Jahren wird es für binationale Paare in Deutschland kaum leichter werden.

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen