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Politik

IStGH ermittelt wegen 1200-fachem Mord

9. November 2017

Das internationale Gericht hat ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Burundi eröffnet. Es geht um den von der Regierung angeheizten blutigen Konflikt mit der Opposition.

Burundi Symbolbild Ermittlungen Internationaler Strafgerichtshof
Bild: picture-alliance/AP Photo/J. Delay

Burundi ist bislang als einziges Land wieder aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ausgetreten. Vor Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Mitgliedszeit, schützt der Schritt die Machthaber in Bujumbura jedoch nicht.

Austritt schützt vor Strafe nicht

Eine Kammer des Gerichts in Den Haag gab der Anklagebehörde nach Vorermittlungen grünes Licht, Morde, Folter, Vergewaltigungen und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen, wie das Tribunal mitteilte. Dies gilt für Taten die von 2015 bis zum Austrittstermin im Oktober dieses Jahres begangen wurden.

Auch wenn Burundi nun kein Vertragsstaat mehr sei, sei das Land dennoch zur Kooperation verpflichtet und das Gericht zuständig, hieß es aus Den Haag. Das Verfahren wurde am 25. Oktober eröffnet - einen Tag bevor Burundis Austritt wirksam wurde. Die Entscheidung wurde laut Gerichtsangaben aber zum Schutz von Opfern und möglichen Zeugen bislang geheim gehalten.

IStGH: "Systematische Terrorkampagne"

Nach Einschätzung der Richter handelt es sich um besonders schwerwiegende Verbrechen: Zwischen April 2015 und Mai 2017 wurden laut IStGH in Burundi mehr als 1200 Menschen getötet, Tausende widerrechtlich inhaftiert und mehr als 400.000 vertrieben. Ein Großteil floh außer Landes, ins benachbarte Ruanda oder nach Tansania.

Die Anklage wirft der Regierung von Präsident Pierre Nkurunziza eine systematische Terrorkampagne gegen die Zivilbevölkerung vor, die von der Nationalpolizei, den Geheimdiensten, Armee-Einheiten und dem Jugendverband der Regierungspartei geführt wurde. Ziel war, die Kritik an der umstrittenen Kandidatur Nkurunzizas für eine dritte Amtszeit zu ersticken. Das Gericht wirft der Regierung auch vor, Zeugen und Opfer eingeschüchtert zu haben. Kann die Anklage genug Beweise vorlegen, können Haftbefehle ausgestellt werden.

Schlecht gepokert? - Präsident Pierre NkurunzizaBild: Imago/photothek/U. Grabowski

UN-Ermittler veröffentlichten im September einen Bericht zu systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Burundi. Sie dokumentierten im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats zahlreiche Fälle von Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen, sexueller Gewalt und des Verschwindenlassens von Regierungsgegnern. Verantwortlich dafür ist demnach "die höchste Ebene des Staates".

Burundis Parlament hatte im Oktober 2016 den Austritt aus dem Strafgerichtshof beschlossen, nachdem das Tribunal im April des Jahres Vorermittlungen zu Gewalttaten vor und nach der Präsidentschaftswahl im Jahr 2015 aufgenommen hatte.

Der Strafgerichtshof in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er kann nur zu Ländern tätig werden, die Mitglied sind oder wenn er vom UN-Sicherheitsrat beauftragt wurde. Nach dem Austritt Burundis hat das Gericht noch 123 Mitglieder.

qu/uh (epd, afp, dpa, rtre)

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