Iran: "Snapback" - Schlüssel zur Rückkehr aller Sanktionen?
7. April 2025
Dem Iran droht eine Rückkehr sämtlicher UN-Sanktionen, die im Rahmen des sogenannten Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), bekannt als Atomabkommen, aufgehoben wurden.
Im Rahmen dieses Abkommens wurde ein Mechanismus namens "Snapback" eingeführt, der jedem der damaligen Vertragspartner - den USA, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, China, Russland, Deutschland sowie der EU- erlaubt, ein Verfahren einzuleiten, das nach 30 Tagen automatisch zur Wiedereinführung aller UN-Sanktionen gegen den Iran führt.
Das Besondere daran: Kein Vertragspartner kann sein Veto gegen die Aktivierung des Snapback-Mechanismus einlegen.
Ein vollständiger Snapback wäre für den Iran ein schwerer Schlag. Die UN-Sanktionen sind für alle UN-Mitgliedsstaaten völkerrechtlich verbindlich. Sie wurden unter anderem verhängt, um Irans Energie- und Ölsektor massiv einzuschränken sowie Geschäftsbeziehungen im Bank-, Versicherungs-, Transport- und Energiebereich deutlich zu begrenzen.
Für die iranische Wirtschaft hätte eine Reaktivierung dieser Maßnahmen schwerwiegende Folgen, insbesondere im Hinblick auf Öl-Exporte, internationale Investitionen und den Zugang zum globalen Finanzsystem.
Teheran kündigte bereits entschiedene Gegenmaßnahmen an, sollte der Snapback-Mechanismus aktiviert werden. Eine der Optionen Teherans sei der Austritt aus dem Atomwaffensperrvertrag (NPT), erklärte der stellvertretende iranische Außenminister Majid Takht-Ravanchi im Dezember 2024.
Im selben Monat warnte auch Außenminister Seyed Abbas Araghchi, dass der Iran seine Haltung zur Frage, ob das Land über Atomwaffen verfügen solle, grundsätzlich überdenken könnte. Zwar habe das Land das nötige Know-how zur Herstellung nuklearer Waffen, bislang habe man sich jedoch bewusst gegen deren Entwicklung entschieden.
Ein gescheitertes Abkommen
Vor zehn Jahren hatte Teheran nach langen Verhandlungen mit den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats, Deutschland und der EU einem Abkommen zugestimmt. Es sah vor, das iranische Atomprogramm stark einzuschränken und unter die Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) zu stellen. Im Gegenzug sollten die Sanktionen aufgehoben und der Iran wirtschaftlich und politisch wieder eingebunden werden.
Doch der Plan scheiterte. Im Mai 2018 stiegen die USA unter Präsident Donald Trump einseitig aus dem Abkommen aus, um einen "besseren Deal" zu erzwingen. Trump setzte den Iran dabei unter maximalen Druck: Washington verhängte die Sanktionen erneut und drohte ausländischen Unternehmen Strafen an, sollten sie weiterhin Geschäfte mit dem Iran betreiben. Als Reaktion darauf begann auch der Iran, sich schrittweise von dem Abkommen zu distanzieren.
2020 wollten die USA den Snapback-Mechanismus aktivieren. Doch Deutschland, Frankreich und Großbritannien stellten in einer gemeinsamen Erklärung klar, dass die USA sich bereits 2018 aus dem Abkommen zurückgezogen hätten und somit kein Vertragspartner im Atomabkommen mehr seien.
Die Lage verkomplizierte sich. Auch unter Präsident Joe Biden (2020–2024) konnten die USA keine Rückkehr zum Atomabkommen erzielen.
Verstöße gegen UN-Resolution 2231?
Der Streit um das iranische Atomprogramm spitzte sich weiter zu. Das Land investiert in neue Zentrifugen zur Urananreicherung und ist laut Experten dem Bau einer Atombombe so nah wie nie zuvor. Parallel treibt Teheran massiv sein Raketenprogramm voran und verfügt jetzt über ein Arsenal an Kurz- und Mittelstrecken- bis hin zu potenziellen Langstreckenraketen.
Offiziell betont der Iran, keinen Besitz von Atomwaffen anzustreben, und bezeichnet sein Raketenprogramm als rein defensiv. Doch westliche Staaten werfen Teheran vor, mit der Entwicklung ballistischer Raketen gegen UN-Resolution 2231 zu verstoßen.
Diese Resolution, im Juli 2015 als Teil des Atomabkommens verabschiedet, fordert den Iran ausdrücklich dazu auf, "keine Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen zu unternehmen, die als Trägersysteme für Atomwaffen konstruiert sein könnten". Auch der Snapback-Mechanismus ist Teil dieser Resolution, die am 18. Oktober nach zehn Jahren ausläuft.