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Iran: Todesstrafe als Abschreckung

15. Januar 2026

Im Iran kommen viele Menschen bei den Protesten ums Leben. Hinrichtungen soll es am Donnerstag aber nicht geben, sagte Außenminister Araghtschi. Die Führung in Teheran will trotzdem Härte zeigen.

Deutschland Berlin 2023 | Demonstration vor dem Kanzleramt aus Solidarität mit Bürgerprotesten im Iran
(Archiv) Demonstration gegen die Todesstrafe vor dem Bundeskanzleramt in BerlinBild: Metodi Popow/IMAGO

Am Mittwoch (14.01.26) verkündete US-Präsident Donald Trump ein Ende der Gewalt gegen Demonstranten im Iran. Er habe aus "sehr wichtigen Quellen auf der anderen Seite" die Zusicherung erhalten, dass "die Tötungen aufgehört haben". Der iranische Außenminister Abbas Araghtschi hatte zuvor in einem Interview mit dem US-Sender Fox gesagt, es werde "weder heute noch morgen" Hinrichtungen geben.

"Heute sollten eigentlich viele Hinrichtungen stattfinden, aber das wird nun nicht geschehen", sagte Trump am Mittwoch. Er hatte immer mit einer scharfen Reaktion gedroht, falls Teheran wie angekündigt Demonstranten hinrichten lässt. Am Dienstag schrieb er in seinem Onlinedienst Truth Social in Richtung der Demonstranten im Iran, Hilfe sei "unterwegs".

Die Proteste im Iran hatten vor zwei Wochen begonnen. Sie entzündeten sich zunächst an der schlechten Wirtschaftslage, richteten sich dann aber vor allem gegen die religiöse und politische Führung in Teheran. Die Behörden gehen brutal gegen die Demonstrierenden vor.

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Die Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights (IHR) geht von bislang mindestens 3.428 getöteten Demonstrantinnen und Demonstranten aus. Mehr als 10.000 Menschen wurden demnach im Zuge der Massenproteste festgenommen. Diese Zahlen lassen sich nicht unabhängig verifizieren. Der Zugang zum Internet im Iran wurde vergangene Woche gekappt.

Todesstrafe als Machtdemonstration des Regimes

Nach der letzten Meldung der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurden allein in den ersten neun Monaten 2025 mehr als 1.000 Menschen im Iran hingerichtet. Dies ist die höchste dokumentierte Zahl seit 15 Jahren. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen spricht von einer "erschütternden Verletzung des Rechts auf Leben".

Zu den häufigsten Anschuldigungen, mit denen die Justiz Todesurteile begründet, zählen "Zusammenarbeit mit feindlichen Regierungen", "bewaffnete Rebellion gegen den Staat" oder "Verdorbenheit auf Erden".

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Seit dem zwölftägigen Krieg zwischen Israel und dem Iran im Juni hat die Zahl solcher Verfahren stark zugenommen. Der seit Jahrzehnten schwelende Konflikt zwischen beiden Ländern war in einen offenen Krieg eskaliert, als Israel zahlreiche Ziele im Iran angriff. Nach diesen Angriffen suchen die iranischen Behörden verstärkt nach angeblichen Schuldigen für das Versagen staatlicher Institutionen.

Innenpolitische Härte

"Der Krieg und politische Krisen führen dazu, dass Menschenrechtsverletzungen weniger Aufmerksamkeit bekommen", sagt die Menschenrechtsanwältin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotoudeh im Gespräch mit der Deutschen Welle. Sie lebt in Teheran und setzt sich seit Jahren für politische Gefangene ein.

"Die Führung versucht oft, durch innenpolitische Härte ihre Niederlagen zu überspielen", sagt Sotoudeh, "in den letzten Jahrzehnten zeigte sich immer wieder, dass nach Rückschlägen der Druck auf Frauen zunahm und die Durchsetzung von Kleidervorschriften verschärft wurde. Diesmal richtet sich der Druck auch gegen Geflüchtete aus Afghanistan, die massenhaft abgeschoben wurden, sowie gegen Menschen, die ein Verfahren hatten und plötzlich mit neuen Anklagen vor Gericht geladen wurden."

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Todesstrafe seit 2025 ausgeweitet

Die Behörden nutzen den Vorwand "Gefährdung der nationalen Sicherheit", um Todesurteile schneller zu vollstrecken. Im Juni rief der Justizchef Gholamhossein Mohseni Eje'i öffentlich dazu auf, Personen, denen "Unterstützung oder Zusammenarbeit mit feindlichen Staaten" wie Israel vorgeworfen wird, beschleunigt vor Gericht zu stellen und hinzurichten.

Parallel verabschiedete das iranische Parlament Gesetze, die die Anwendung der Todesstrafe noch ausweiten. Künftig könnten auch vage formulierte Vorwürfe wie "Zusammenarbeit mit einem als feindlich eingestuften Staat oder einer Gruppe" mit dem Tod und der Beschlagnahme allen Eigentums bestraft werden. Was unter "Zusammenarbeit" zu verstehen ist, wird dabei von den Sicherheitsbehörden definiert.

"Gerechtigkeit kann nur durch die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet werden", sagt Anwältin Sotoudeh, "unsere Justiz ist aber in keiner Weise unabhängig." 

Dieser ursprünglich am 10. Oktober 2025 erschienene Artikel wurde am 15. Januar 2026 überarbeitet und aktualisiert.