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RechtsstaatlichkeitIran

Irans Justiz geht weiter gegen engagierte Frauen vor

15. Januar 2024

Eben erst aus dem Ewin-Gefängnis entlassen, werden im Iran zwei Journalistinnen schon wieder verfolgt. Auch Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi gerät noch tiefer in die Mühlen der iranischen Justiz.

Iran Teheran | Freilassung der iranischen Journalistinnen Niloufar Hamedi und Elaheh Mohammadi aus dem Evin-Gefängnis (14.01.2024)
Journalistinnen Niloufar Hamedi und Elaheh Mohammadi nach ihrer Freilassung (am Sonntag)Bild: Elaheh Salehi/Iran Images/Zuma/picture alliance

Fotos vom Sonntag zeigen die gerade aus Gefängnis kommenden Journalistinnen Elaheh Mohammadi und Nilufar Hamedi freudestrahlend. Nun geht Justiz des Iran erneut gegen die beiden vor, die wegen ihrer Berichterstattung über den Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini in Teheran hinter Gitter kamen.

Diesmal sind aktuelle Bilder der beiden Frauen der Anlass für das erneute Vorgehen der iranischen Justiz. Der Vorwurf: Die beiden Reporterinnen hätten sich auf Fotos nach ihrer Freilassung "ohne Hidschab" gezeigt, also ohne eine aus Sicht des Regimes angemessene Kopfbedeckung - was im Iran für Frauen verboten ist. Erst an diesem Sonntag waren Hamedi und Mohammadi nach mehr als 400 Tagen Haft auf Kaution freigekommen.

Mohammadi, Hamedi und der Fall Amini

Ihre engagierte Arbeit hatte die Frauen ins berüchtigte Ewin-Gefängnis in Teheran gebracht. Die beiden waren im Herbst 2022 unter den ersten, die den Tod von Jina Mahsa Amini meldeten.

Protest in Teheran nach dem Tod von Jina Mahsa Amini (2022)Bild: AFP

Sittenwächter hatten Amini, eine junge Kurdin, im September 2022 wegen eines angeblich schlecht sitzenden Kopftuchs gewaltsam festgenommen. Amini fiel im Gewahrsam ins Koma und starb nur wenige Tage späte. Daraufhin kam es Iran-weit zu Protesten gegen das politische System der Islamischen Republik.

Ein Revolutionsgericht verurteilte die Journalistinnen Hamedi und Mohammadi im Oktober im Zusammenhang mit den Protesten im Herbst 2022 zu mehrjährigen Haftstrafen. Beide Frauen wurden der Zusammenarbeit mit den USA beschuldigt. Gegen ihr Urteil konnten Hamedi und Mohammadi Rechtsmittel einlegen.

International bekam ihr Fall große Aufmerksamkeit. Während Hamedi und Mohammadi im Gefängnis saßen, zeichnete die UNSECO die Frauen für ihre Berichterstattung Anfang Mai in Abwesenheit mit dem Pressefreiheitspreis der UN-Kulturorganisation aus.

Haftverlängerung für Friedensnobelpreisträgerin

Auch die inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi wird von Irans Justiz offenbar weiter drangsaliert. Ihren Angehörigen zufolge ist die 51-Jährige zu weiteren 15 Monaten Haft verurteilt worden.

Ein Revolutionsgericht habe sie wegen angeblicher "Propaganda gegen das System" zudem für jeweils zwei Jahre mit einer Ausreisesperre belegt, einem Verbot, Mitglied in einer politischen Gruppe zu sein und Smartphones zu nutzen. Das teilten die Angehörigen auf ihrem Social-Media-Kanal mit, den sie im Ausland betreiben.

Friedensnobelpreisvergabe an die abwesende Narges Mohammadi (im Dezember)Bild: Javad Parsa/NTB/picture alliance

Narges Mohammadi ist eine der bekanntesten Menschenrechtsaktivistinnen im Iran. Sie wurde 2023 mit dem Friedensnobelpreis gewürdigt - und zwar "für ihren Kampf gegen die Unterdrückung der Frauen im Iran und ihren Kampf für die Förderung der Menschenrechte und der Freiheit für alle", wie es in der Laudatio des Nobelpreiskomitees in Oslo hieß. Da sie nicht selbst anreisen durfte, nahmen ihre Kinder Ali and Kiana Rahmani die Auszeichnung im Dezember entgegen.

Aktuell verbüßt Narges Mohammadi eine langjährige Haftstrafe und sitzt dafür ebenfalls im Ewin-Gefängnis ein. Ihren Angehörigen zufolge wurde sie seit 2021 bereits fünf Mal verurteilt. Ihre Strafen umfassen seitdem zwölf Jahre und drei Monate Haft sowie 154 Peitschenhiebe.

Laut Nobelpreiskomitee wurde die Aktivistin insgesamt 13 Mal festgenommen und zu 31 Jahren Gefängnis verurteilt. In ihrem Engagement als Menschenrechtsverteidigerin setzte sich die studierte Physikerin auch für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

AR/kle (dpa, afp)

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