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Terrorismus

IS-Rückkehrerin zu zehn Jahren Haft verurteilt

25. Oktober 2021

Zusammen mit ihrem Mann soll Jennifer W. eine Fünfjährige als Sklavin gehalten und verdursten lassen haben. Aus Sicht der Münchener Richter machte sich die angeklagte Niedersächsin gleich mehrfach schuldig.

Deutschland | Terror-Prozess gegen Jennifer W.
Jennifer W. vor der Urteilsverkündung im Oberlandesgericht MünchenBild: picture alliance/dpa

Es ist ein schwerwiegender Vorwurf: Jennifer W. hätte ein Menschenleben retten können, aber sie unternahm nichts. Hintergrund des Prozesses vor dem Oberlandesgericht München gegen die Niedersächsin: Die heute 30-Jährige, die 2014 in den Irak gereist war, um sich dem so genannten "Islamischen Staat" (IS) anzuschließen, soll im Sommer 2015 gemeinsam mit ihrem Mann Taha Al-J. auf einem Sklavenmarkt eine Jesidin und deren fünfjährige Tochter gekauft haben. Als sich das erkrankte Kind einnässte, soll es ihr Mann zur Strafe bei über 40 Grad Celsius Hitze ohne Trinkwasser in der Sonne angekettet haben. Das Kind soll verdurstet sein, wobei W. nichts dagegen unternommen haben soll.

Nach einem zweieinhalbjährigen Prozess verkündeten die Richter nun ihren Urteilsspruch: Sie werteten das Verhalten von W. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter in einem Fall als Versklavung mit Todesfolge. Zudem verurteilten sie die Frau wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie Beihilfe zum versuchten Kriegsverbrechen zu insgesamt zehn Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert, ihre Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Vom "Islamischen Staat" vertriebene Jesiden im August 2014Bild: Reuters

Prozessbeobachtern zufolge soll die junge Frau von dem Urteil geschockt gewirkt und hilfesuchend zu ihrem Anwalt geschaut haben. Als der Vorsitzende Richter Joachim Baier die Entscheidung des Gerichts begründete, habe sie betreten auf ihre Hände geblickt.

Das Kind sei "wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt" gewesen, sagte Baier. Die Angeklagte habe "von Anfang an damit rechnen müssen, dass sich das in der Sonnenhitze gefesselte Kind in Lebensgefahr befand", so das Gericht. W. habe aber "nichts unternommen", um dem Mädchen zu helfen - obwohl ihr das "möglich und zumutbar" gewesen sei. Die Richter zeigten sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihre Tochter weinte, drohte, sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre. 

Taha Al-J., von dem die Verurteilte mittlerweile geschieden ist, wird parallel in Frankfurt am Main der Prozess gemacht. Der gebürtige Iraker, der sich bereits 2013 dem IS angeschlossen hatte, steht dort seit April 2020 nicht nur wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern unter anderem auch wegen Völkermordes vor Gericht.

djo/AR (afp, dpa)

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