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Politik

Islamgesetz in der Kritik

8. Juni 2018

Moscheen werden geschlossen, Imame ausgewiesen: Österreich setzt sein Islamgesetz durch - und löst damit Bedenken aus. Jurist Rohe sieht bei der Gesetzgebung einen möglichen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

Österreich - Moshee in Saalfelden
ATIB-Moschee im österreichischen Saalfelden (Symbolbild): Von der Schließung sind mehrere Moscheen des Verbands betroffen Bild: picture-alliance/APA/B. Gindl

Es soll ein Schritt gegen den "politischen Islam" sein: In Österreich schließt die Regierung sieben Moscheen und weist eine ganze Reihe von türkischen Imamen aus dem Land aus. "Parallelgesellschaften, politischer Islam und Radikalisierungstendenzen haben in unserem Land keinen Platz", erklärte der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz zusammen mit mehreren Ministern vor Journalisten. 

Grundlage bildet das Islamgesetz Österreichs, das in seiner ursprünglichen Fassung bereits 1912 entstanden und damit das älteste Europas ist. "Das österreichische Modell ist ein historisch singuläres gewesen", sagt der Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe der DW. "Die Österreicher hatten schon vor 100 Jahren eine relativ homogene muslimische Gemeinschaft, damals in Bosnien und Herzegowina." Seit 1878 verwaltete Wien diese Region, schon damals proklamierte Kaiser Franz Joseph I., "dass alle Söhne dieses Landes gleiches Recht nach dem Gesetze genießen, dass sie alle geschützt werden in ihrem Leben, in ihrem Glauben, in ihrem Hab und Gut". Alle anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sollten in der Donaumonarchie gleichgestellt sein. 

Islam "österreichischer Prägung" 

2014 legte die Regierung in Wien jedoch ein neues Islamgesetz vor, Innenminister war damals der aufstrebende Sebastian Kurz. Ein Jahr später trat es in Kraft. Die Neuregelung sieht einen Islam "österreichischer Prägung" vor und soll eine Radikalisierung junger Menschen verhindern. Unter anderem schreibt es fest, dass Moscheevereine nicht aus dem Ausland finanziert werden dürfen.

Bei der Vorstellung des neuen Islam-Gesetzes 2014 hatte Kurz die Perspektiven schon aufgezeigt. Es gehe um die klare Botschaft, "dass es kein Widerspruch ist, zugleich ein gläubiger Muslim und ein stolzer Österreicher zu sein". Das staatliche Recht habe aber Vorrang vor dem religiösen Recht.

Das ATIB-Kulturzentrum in WienBild: picture-alliance/APA/picturedesk.com/G. Hochmuth

Nun sollen nach einer Prüfung Moscheen geschlossen werden, die der "Türkisch-Islamischen Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich" (ATIB) nahe stehen. Betroffen ist auch eine Moschee der rechtsextremen "Grauen Wölfe" in Wien, die zuletzt durch im Netz veröffentlichte inszenierte Kriegshandlungen mit Kindern für Aufruhr gesorgt hatte. Der Verein ATIB steht zudem im Verdacht, für türkischen Nationalismus zu werben. Nach den Plänen der Regierung sollen rund 60 Geistliche das Land verlassen, eine hohe Zahl im Vergleich zu den rund 260 Imamen insgesamt im Land. Überwiegend geht es um den Vorwurf der Auslandsfinanzierung. Die mit der ATIB vergleichbare Organisation in Deutschland, der Moscheeverband DITIB, steht deshalb auch immer wieder in der Kritik. 

"Große Islamskepsis"

Für Rohe, Jurist an der Universität Erlangen und einer der führenden Experten für die rechtliche Stellung des Islam in Deutschland und Europa, ist die österreichische Entwicklung bedenklich. Österreich habe seit 2015 "eine etwas überschießende, möglicherweise auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßende Gesetzgebung", sagt er der Deutschen Welle. Dahinter stehe die "politische Grundrichtung einer großen Islamskepsis".

Mathias Rohe ist Rechts- und IslamwissenschaftlerBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

 An ein ähnliches Vorgehen in Deutschland glaubt Rohe nicht. Die österreichische Entwicklung sei mit der deutschen Rechtslage im Grundsatz nicht zu vergleichen. Denn das deutsche Recht geht - grob gesagt  - von der persönlichen Haltung des einzelnen aus, der sich religiös betätigt und dabei auch in Gemeinschaften zusammenschließen kann. Nur für eine staatliche Anerkennung, an der auch finanzielle Fragen oder die Beteiligung an Gefängnis- oder Militärseelsorge gehört, bestehen konkrete Vorgaben. Dazu müssen sie "Körperschaft des öffentlichen Rechts" sein, was schwierig, aber auch auf islamischer Seite möglich ist.

"Der Staat kann freundlich begleiten"

Rohe verweist auf die "Ahmadiyya Muslim Jamaad", die als erste muslimische Gemeinschaft als Körperschaft anerkannt wurde. "Es geht also im Rahmen geltenden Rechts", sagt Rohe. "Der Staat kann das freundlich begleiten, muss natürlich auch Extremismus entgegentreten". Er glaube, dass Deutschland mit diesem Weg "ganz gut" fahre. Im übrigen könnten auch in Deutschland Moscheen geschlossen werden, wenn dort gegen Strafgesetze verstoßen oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung gearbeitet werde. "Das ergibt sich aus unserem deutschen Vereinsrecht."

In Deutschland anerkannt - eine Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde in BerlinBild: picture-alliance/dpa/M. Gambarini

Nach seinem Eindruck scheint man in Österreich "sehr viel großzügiger" bei den Verbotsmöglichkeiten. So sei es in Deutschland "definitiv nicht" möglich, eine Auslandsfinanzierung zu unterbinden. Zwar könne man sich wünschen, dass sich Religionsgemeinschaften überwiegend aus dem Inland rekrutieren und nicht von "irgendwelchen dubiosen Geldern" lebten. Aber rechtliche Vorgaben habe Deutschland aus gutem Grunde nicht. Der Jurist nennt einen sehr konkreten Vergleich: Auch Kirchen in Deutschland unterstützten "Parallelorganisationen im Ausland". Die römisch-katholische Kirche sei "auch keine rein nationale Veranstaltung".

Erdogan profitiert 

Die Türkei wies indes das Vorgehen Österreichs als islamfeindlich und rassistisch zurück. Der österreichische Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger befürchtet, dass das Vorgehen der Regierung während der Türkei-Auslandswahl dem türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan in die Hände spiele, zitierte ihn der ORF. Gegnern des Regimes in der Türkei sei damit nicht geholfen. Der Politikwissenschaftler zeigte sich skeptisch, inwiefern eine Verbotspolitik die Haltung der Betroffenen ändern könne. Sinnvoller wäre es aus seiner Sicht, extremistischen Auswüchsen mit Bildung entgegen zu steuern.

 

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