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Israel könnte von Deutschland geleaste Kampfdrohnen nutzen

Ben Knight
9. Oktober 2024

Zwei von der Bundeswehr geleaste Kampfdrohnen befinden sich in Israel und werden offenbar von Deutschland finanziert. Beobachter befürchten einen möglichen Einsatz bei Militäroperationen in Gaza und im Libanon.

Eine Flugzeugähnliche Drohne vom Typ Heron TP steht auf dem Rollfeld eines Flugplatzes.
Eine vom israelischen Unternehmen Israeli Aerospace Industries (IAI) für die Bundeswehr entwickelte Drohne vom Typ Heron TP Bild: Israeli Ministry of Defense/dpa/picture alliance

Von der Bundeswehr geleaste israelische Drohnen könnten von den israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF) im aktuellen Nahostkonflikt eingesetzt werden. Dies geht aus Informationen hervor, die die deutsche Regierung veröffentlicht hat. Die israelischen Heron TP-Drohnen, die sowohl bewaffnet als auch zur Zielerfassung und Überwachung eingesetzt werden können, sind Teil einer Flotte, die die Bundesregierung 2018 unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel geleast hatte.

Deutsche Soldaten wurden an diesen Drohnen in Israel ausgebildet, als der Krieg in Gaza im Oktober 2023 begann. Kurz darauf wurden die Drohnen "aus Solidarität mit Israel" an die IDF übergeben, wie das deutsche Verteidigungsministerium damals erklärte. Die Übergabe war Teil der militärischen Unterstützung, die Verteidigungsminister Boris Pistorius nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober zugesagt hatte.

In den folgenden Monaten blieb unklar, ob der Leasingvertrag, der sich laut den Informationen auf einen Wert von etwa einer Milliarde Euro beläuft, weiterhin von Deutschland finanziert wird. Eine Informationsfreiheitsanfrage im April ergab zwar, dass der Vertrag mit Israel noch "aktiv" sei, die Bundeswehr habe jedoch keinen Zugriff mehr auf die Drohnen.

Drohneneinsatz im Nahen Osten

Die Heron-Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie mittlere Flughöhe mit einer langen Flugdauer, die laut ihrem Hersteller, Israel Aerospace Industries (IAI), eine "Vielzahl von Waffen" tragen können. In Israel unter dem Namen "Eitan" bekannt, haben sie eine Spannweite von 26 Metern und können mehr als 30 Stunden in der Luft bleiben. Mit einer maximalen Flughöhe von bis zu 13.700 Metern operieren sie über der üblichen Höhe des kommerziellen Flugverkehrs. Mehrere Medienberichte deuten darauf hin, dass die IDF Heron-Drohnen sowohl im Krieg in Gaza als auch bei Militäroperationen im Süden des Libanon eingesetzt hat.

Anfang September behauptete die Hisbollah, eine Heron-Drohne abgefangen zu haben, die in den libanesischen Luftraum eingedrungen sei und zum Rückzug gezwungen wurde. Drohnen sind mittlerweile ein zentraler Bestandteil der IDF-Strategie im Gaza-Krieg. Laut dem Fachmagazin Defense News setzte die IDF seit dem Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023 neben anderen Drohnen auch Heron TP-Drohnen über dem Gaza-Streifen ein.

Auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung im Juni 2024 in Berlin ließ sich Bundeskanzler Olaf Scholz eine Heron TP-Drohne zeigenBild: Reuhl/Fotostand/IMAGO

Drohnen haben in den vergangenen Jahren eine zunehmend wichtige Rolle in der Kriegsführung übernommen, da sie länger über Zielgebieten operieren können als herkömmliche Kampfflugzeuge und präzisere Informationen vor und nach Angriffen liefern. Dies hat zu dem geführt, was Kritiker als das "Paradoxon der Präzision" bezeichnen: Zwar ermöglichen Drohnen präzisere Angriffe, doch erhöhen sie auch die Wahrscheinlichkeit häufiger Angriffe, da sie in Situationen eingesetzt werden, in denen Flugzeuge nicht verwendet würden.

Kritiker argumentieren, dass der vermehrte Einsatz von Drohnen insgesamt zu mehr zivilen Opfern führen kann. "Man zielt zum Beispiel auf irgendwelche Hamas-Kader, aber wenn die in einem Umfeld sind, in dem sehr viele Zivilisten sind - und viel anders ist es in einem dichtbesiedelten Gebiet wie im Gaza-Streifen auch kaum möglich - dann gibt es immer das sehr hohe Risiko, dass auch Zivilisten ums Leben kommen, oder verletzt werden", erklärt Max Mutschler, leitender Forscher am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC) im DW-Gespräch. 

Verstoß gegen internationales Recht

Die Möglichkeit, dass der Einsatz der Heron-Drohnen im Gaza-Krieg gegen internationales Recht verstoßen könnte, wurde Anfang des Jahres von Nicaragua im Rahmen einer Klage gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof angeführt.

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Die verteidigenden Anwälte der Bundesregierung wiesen die Anschuldigungen zurück und erklärten: "Während deutsche Soldaten an ihnen trainierten, waren die Drohnen unbewaffnet. Nach dem 7. Oktober verließen deutsche Militärangehörige Israel, da ihre Sicherheit nicht gewährleistet werden konnte; und so endete ihr Training auf israelischem Boden vorübergehend."

Abgesehen von der Information, dass Deutschland weiterhin für die geleasten Drohnen zahlt, zeigt sich die deutsche Regierung nicht bereit, weitere Details zum Vertrag offenzulegen. Auf Anfragen der Deutschen Welle und des Parlaments Anfang diesen Jahres erklärte das Verteidigungsministerium, dass die Einzelheiten des Drohnengeschäfts mit Israel als geheim eingestuft seien. "Bei offener Beantwortung der Frage könnte die multinationale Zusammenarbeit im Projekt German Heron TP und insbesondere das Verhältnis zwischen Israel und Deutschland durch eine Offenlegung sensitiver Informationen belastet werden", antwortete das Ministerium auf eine Frage des oppositionellen Bündnisses Sahra Wagenknecht BSW.

Unmut über Reaktion des Verteidigungsministeriums

Ruth Rohde, Forscherin der britischen Anti-Waffenhandelsgruppe Shadow World Investigations UK, die die Informationsfreiheitsanfrage an das deutsche Verteidigungsministerium gestellt hatte, gibt sich mit der Antwort nicht zufrieden. Sie kritisiert zudem, dass die deutsche Regierung in einer Antwort auf eine weitere Anfrage erklärte, sie verfüge über "keine Gutachten, Bewertungen oder andere Dokumente", ob die von Deutschland bereitgestellten Drohnen möglicherweise völkerrechtswidrig in Gaza eingesetzt würden. "Palästinenser in den besetzten Gebieten sind zu Recht von den Drohnen am Himmel verängstigt”, sagt Rohde der DW. Sie hätten keine Möglichkeit zu wissen, ob die Drohnen sie überwachen oder töten sollen. 

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BICC-Forscher Mutschler hat gegen das Leasing der Drohnen durch Deutschland grundsätzlich keine Vorbehalte. Aber problematisch sei es schon, dass man Israel die beiden Drohnen überlassen habe. "Es ist nachvollziehbar, dass man diese Entscheidung kurz nach dem 7. Oktober so getroffen hat, aber nachdem es immer mehr Berichte über die Verletzung des humanitären Völkerrechts durch den israelischen Einsatz im Gaza-Streifen auch mit bewaffneten Drohnen gegeben hat, müsste man die Entscheidung eigentlich rückgängig machen."

Kritik am Drohnengeschäft wegen Kollateralschäden

Der ursprüngliche Leasingvertrag, der 2018 unter Kanzlerin Angela Merkel abgeschlossen wurde, führte zu Kontroversen im deutschen Parlament. Die damalige Oppositionspartei Bündnis 90/Die Grünen äußerte Bedenken gegen die Idee, dass Deutschland bewaffnete Drohnen einsetzen könnte. Zudem vollzog Merkels Koalitionspartner, die Mitte-Links-SPD, eine Kehrtwende bei einem Wahlversprechen, das sie 2017 gemacht hatte. Damals hatte sie sich noch gegen das Drohnengeschäft ausgesprochen.

Mutschler weist darauf hin, dass es damals auch große Kritik in der öffentlichen Debatte gab. "Im öffentlichen Diskurs hatten Drohnen ein sehr negatives Bild, was stark auf den Drohneneinsatz im Rahmen des 'War on Terror' zurückzuführen ist. Die Berichterstattung in Deutschland war äußerst kritisch, da beim Einsatz bewaffneter Drohnen erhebliche Kollateralschäden in Kauf genommen wurden."

Der Artikel wurde aus dem Englischen adaptiert.

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