Israels Präsident lehnt Gnadengesuch ab
19. November 2017Ein Sprecher Rivlins teilte mit, die Entscheidung sei dem Soldaten mitgeteilt worden, der gegenwärtig wegen Totschlags eine 14-monatige Haftstrafe absitzt. Der damalige Kampfsanitäter hatte im März 2016 in Hebron einen am Boden liegenden verletzten palästinensischen Attentäter mit einem Kopfschuss getötet.
Ein Mitarbeiter der israelischen Menschenrechtsorganisation Betselem filmte den Vorfall. Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt und in Israel eine heftige Kontroverse ausgelöst. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat sich mehrfach für eine Begnadigung des Ex-Soldaten ausgesprochen.
Verkürzte Strafe
Ein Militärgericht hatte den Soldaten im Januar des Totschlags für schuldig befunden und ihn später zu 18 Monaten Haft verurteilt. Ein Berufungsgericht bestätigte Ende Juli das Urteil. Die Anklage hatte drei bis fünf Jahre Haft gefordert; der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig. Der Verurteilte hatte während des Prozesses angegeben, er habe befürchtet, der Palästinenser könne einen versteckten Sprengsatz tragen. Die Richter hielten seine Aussagen allerdings für nicht glaubwürdig. Auf Totschlag stehen in Israel bis zu 20 Jahre Haft.
Anfang August hatte der Mann seine Strafe angetreten, im Monat darauf verkürzte der Generalstabschef Gadi Eisenkott sie um vier Monate. "Eine weitere Erleichterung der Strafe würde der Widerstandskraft der israelischen Armee und des Staates Israel schaden", hieß es in der Begründung für Rivlins Ablehnung des Gnadengesuchs.
cgn/mak (afpe, dpa, kna)