Moskau: Achteinhalb Jahre Haft für Künstler Jacques Tilly
2. April 2026
Der Bildhauer Jacques Tilly ist in Abwesenheit von einem russischen Gericht zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Düsseldorfer Karnevalswagenbauer habe sich der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht, erklärte Richter Konstantin Otschirow in Moskau.
Außerdem soll Tilly eine Geldstrafe von umgerechnet rund 2000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft beantragt. Die Pflichtverteidigung des Künstlers forderte dagegen einen Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Der deutsche Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Urteil zeige, "dass Kriminalisierung und Verfolgung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung unvermindert weitergehen - aber jetzt auch verstärkt im Ausland". Das betreffe die Bundesrepublik "direkt", so der Diplomat.
"Kein Staatsverbrechen begangen"
Tilly selbst reagierte mit Spott. "Es ist jetzt für jeden zu sehen, dass das russische Regime Angst vor Pappfiguren hat", sagte der Bildhauer ebenfalls dpa. Er habe "kein Staatsverbrechen begangen". Dass er Kritik an Machthabern übe, sei in freien Gesellschaften "eine Selbstverständlichkeit".
Der 62-Jährige ist für seine bissig-satirischen Mottowagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug bekannt. Seine Motive erscheinen in den Tagen nach Karneval regelmäßig auf Titelseiten der deutschen und internationalen Presse. Mehrfach hatte er seine Mottowagen dem russischen Präsidenten Wladimir Putin gewidmet.
Eine Arbeit, die den russischen Angriffskrieg aufgriff, zeigte den Kremlchef in einer die Ukraine symbolisierenden Wanne - in Blut badend. In diesem Jahr spießte eine Putin-Figur die Düsseldorfer Karnevalsfigur Hoppeditz mit einem Schwert auf. Vor allem aber ging es in dem Moskauer Prozess um Tillys Karnevalswagen von 2024, der Figuren von Putin und dem Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, Patriarch Kirill, in satirischer Absicht beim Oralverkehr zeigte.
"Mit der Kritik zu weit gegangen"
Vor Gericht waren Aussagen mehrerer Zeuginnen verlesen worden, die sich als gläubige Christinnen nach eigener Darstellung dadurch in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen. Die Frauen beklagten, der Karnevalswagenbauer sei mit der Darstellung Putins und des Patriarchen bei seiner Kritik zu weit gegangen. Ein weiterer Vorwurf lautete auf - in Russland verbotene - Propagierung von Homosexualität.
Tilly hatte mehrfach erklärt, die russische Justiz habe ihn nicht über das Verfahren informiert. Die deutsche Botschaft hatte den Prozess beobachtet. Eine Auslieferung durch die Bundesrepublik muss der Bildhauer nicht fürchten. Allerdings begrenzt das Urteil seine Reisemöglichkeiten. Die Behörden in Russland könnten ihn beispielsweise bei Interpol zur Fahndung ausschreiben. In Ländern, die gesuchte Personen dorthin überstellen, droht Tilly dann eine Festnahme.
In Russland sind bereits zahlreiche Gegner der von Putin befohlenen Invasion in der Ukraine zu Haftstrafen verurteilt worden. Westliche Beobachter und Menschenrechtsorganisationen werten die Entscheidungen als politisch motivierte Unrechtsurteile.
jj/pgr (dpa, afp)
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