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Jedermann-Konto - auch für Flüchtlinge

18. März 2016

Bankkonto nur gegen Vorlage von Personalausweis oder Reisepass. Das gilt nicht mehr. Flüchtlinge können jetzt ein Konto mit Ersatz-Dokumenten von der Ausländerbehörde eröffnen.

Symbolbild Grundrecht Girokonto
Bild: picture-alliance/dpa

Diese Regelung hilft sowohl den Geflüchteten als auch den Behörden.

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