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Journalistin Gao Yu bei ihrer Familie

26. November 2015

Die chinesische Journalistin Gao Yu, die auch für die Deutsche Welle gearbeitet hat, ist nun doch aus der Haft entlassen worden. Wegen ihrer Krankheit darf sie die verbleibende Strafe außerhalb des Gefängnisses absitzen.

Gao Yu (Archivfoto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/F. Singer

Die amtliche chinesische Nachrichtenagentur Xinhua meldet, dass das dritte Volksgericht der Stadt Peking den Gesundheitszustand der inhaftierten chinesischen Journalistin Gao Yu durch ein autorisiertes Krankenhaus habe untersuchen lassen. Dieses habe festgestellt, dass Gao Yu in der Tat ernsthaft erkrankt sei. Gemäß der Strafprozessordnung der Volksrepublik China werde die 71-Jährige ihre Haftstrafe vorübergehend außerhalb der Justizvollzugsanstalt verbüßen.

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Ihr Anwalt Shang Baojun teilte mit, dass Gao Yu bereits aus der Haft freigekommen sei. Sie befindet sich nun in der Obhut ihrer Familie. Zuvor hatte ihr Anwalt Mo Shaoping erklärt, Gao Yu müsse bestimmte Auflagen erfüllen, ohne Details zu nennen.

Fünf statt sieben Jahre

Zuvor hatte das zuständige Gericht in Peking im Berufungsverfahren die Haftstrafe Gao Yus von sieben auf fünf Jahre verkürzt. Die prominente Journalistin war im April in China wegen des angeblichen Verrats von Staatsgeheimnissen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Unter Druck hatte Gao Yu gestanden, "Staatsgeheimnisse" an eine ausländische Internetseite weitergereicht zu haben. Dabei handelte es sich wohl um ein internes Parteidokument, in dem zum Kampf gegen westliche Ideen aufgerufen wurde. Später widerrief sie ihre Aussage. Gao schrieb für ausländische Medien, darunter den chinesischen Dienst der Deutschen Welle.

DW-Intendant Peter Limbourg, der sich wiederholt für die Freilassung Gao Yus eingesetzt hatte, sagte: "Das ist eine wirklich gute Nachricht. Sie zeigt, dass sich der Einsatz der Deutschen Welle und der deutschen Politik in diesem Fall gelohnt hat. Ich freue mich sehr, dass die chinesische Führung am Ende doch ein Einsehen gehabt hat.“

Am Morgen hatte er sich noch "zutiefst enttäuscht" von der Entscheidung des Gerichts gezeigt, die Haftstrafe nur zu verkürzen. Er verwies darauf, dass Gao Yu seit längerem schwer erkrankt sei und unter anderem unter Herzproblemen leide.

Humanitäre Gründe

Die Bundesregierung hatte sich mehrfach für die Freilassung der kritischen Journalistin eingesetzt und dabei wegen ihrer Herzkrankheit auch auf humanitäre Gründe gepocht. Gao Yu gehört zu den renommiertesten Journalisten Chinas und wurde mehrfach international ausgezeichnet.

Die Journalistin war schon im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz im Jahr 1989 festgenommen worden. In den 1990er- Jahren wurde sie für ihre politischen Schriften ebenfalls wegen des "Verrats von Staatsgeheimnissen" für sechs Jahre ins Gefängnis verwiesen.

Nach Angaben der Organisation "Reporter ohne Grenzen" sitzen in China derzeit mindestens 107 Journalisten und Bürger-Journalisten wegen ihrer Arbeit in Haft - so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht China auf Platz 176 von 180 Ländern.

kle/jj (DW, dpa)

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