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Politik

Julian Assange darf Supreme Court anrufen

24. Januar 2022

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London mit.

Großbritannien | Demonstration für die Freilassung von Julian Assange
Unterstützer von Julian Assange vor dem High Court in London Bild: Ming Yeung/Getty Images

Der High Court in London folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation von Julian Assanges Anwälten. Das Gericht ließ den Berufungsantrag des in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründers im Verfahren um seine Auslieferung an die USA zu. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot von Assange am 10. Dezember 2021 aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange vor dem obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, überprüfen lassen. Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob er die Berufung zulässt.

Die US-Justiz will dem gebürtigen Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bei einer Verurteilung in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in Assange hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.

Stella Morris, die Verlobte von Julian Assange (Archivbild) Bild: Henry Nicholls/REUTERS

Insgesamt lebt Assange mittlerweile seit fast zehn Jahren in Unfreiheit. Von Juni 2012 an hatte er sich in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten, weil schwedische Behörden seine Auslieferung verlangten. Hintergrund waren Vorwürfe der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung mehrerer schwedischer Frauen. Ein Haftbefehl gegen Assange lag seit Herbst 2010 in Schweden vor.

Der Wikileaks-Gründer hat die Vorwürfe stets bestritten und vermutete einen Vorwand, um von Schweden aus weiter in die USA ausgeliefert zu werden. Als der Haftbefehl Mitte 2017 aufgehoben wurde, teilten die britischen Behörden mit, sie würden Assange wegen verletzter Bewährungsauflagen festnehmen, sobald er die Botschaft verlasse. Im April 2019 verließ Assange die Botschaft des südamerikanischen Landes.

Besorgniserregender Gesundheitszustand

Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht und besorgniserregend. Bei den letzten Anhörungen nahm der 50-Jährige teilweise per Videoschalte aus dem Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh teil, fühlte sich zeitweise aber auch nicht in der Lage, das Geschehen zu verfolgen.

Die Londoner Vertreterin von Reporter ohne Grenzen, Rebecca Vincent, begrüßte die jüngste  Gerichtsentscheidung. Der Fall Assange habe Konsequenzen für die Pressefreiheit in aller Welt und verdiene es, vor dem höchsten Gericht verhandelt zu werden. Sie rief die US-Regierung nochmals dazu auf, die Anklage gegen Assange fallen zu lassen.

nob/se (rtr, dpa, afp)

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