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Juncker übersteht Misstrauensvotum

27. November 2014

Die Rechtspopulisten im Europaparlament sind mit ihrem Misstrauensantrag gegen die neue Kommission um Jean-Claude Juncker gescheitert. Nicht das erste Mal, dass die EU-Skeptiker eine Kommission zu Fall bringen wollten.

Juncker zwischen Abgeordneten im EU-Parlament (Foto: Reuters)
Bild: Reuters/V. Kessler

Bei der Abstimmung votierten nur 101 Abgeordnete für den Vorstoß aus dem EU-kritischen Lager. 461 lehnten ihn ab, 88 enthielten sich. Hintergrund des Misstrauensantrags ist die Affäre um Steuervorteile für Großunternehmen in Luxemburg, wo Juncker rund zwei Jahrzehnte lang Regierungschef und Finanzminister war.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Kritiker werfen dem 59-Jährigen deswegen "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" von Unternehmen vor. Mit den Antragstellern um Nigel Farage von der britischen Anti-EU-Partei Ukip und Marine Le Pen von der französischen Front National stimmten unter anderem Abgeordnete der Alternative für Deutschland (AfD). Sie begründeten dies mit Junckers Weigerung, politische Verantwortung für "die von seiner Regierung betriebene" Steuerpraxis zu übernehmen.

Protestkundgebung während der Abstimmung in StraßburgBild: AFP/Getty Images/F. Florin

Juncker will nicht verantwortlich sein

Juncker ist seit dem 1. November Chef der EU-Kommission, die unter anderem für alle Mitgliedstaaten verbindliche Gesetze vorschlägt. In der Parlamentsdebatte zum Misstrauensantrag hatte er gesagt, er habe die diskutierten Steuermodelle nicht zu verantworten. Mit der EU-Kommission arbeite er bereits an Gesetzesvorschlägen, um den Missbrauch von Steuerabsprachen für Konzerne zu verhindern.

Es war der erste Misstrauensantrag im Europaparlament seit mehr als neun Jahren. Der letzte stammte aus dem Juni 2005. Auch damals hatten EU-Skeptiker um den Briten Farage versucht, die Kommission unter dem Portugiesen José Manuel Barroso zu Fall zu bringen. Anlass war die Einladung Barrosos zu einer Kreuzfahrt auf der Yacht eines griechischen Reeders. Farage und Co. sahen einen möglichen Interessenkonflikt, weil die Kommission zugunsten einer Beihilfe für die fragliche Reederei entschied.

uh/uh (dpa,afp)

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