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Juristische Schlappe für Steiff

16. Januar 2014

Der Knopf sitzt bei Steiff-Tieren in der Mitte des Ohres. Das mag typisch sein - aber nicht einzigartig. Vor allem rechtfertigt es keinen Eintrag als EU-Marke, entschied das EU-Gericht.

Steiff Teddybär mit Knopf und Firmen-Logo (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Typisch, aber nicht einzigartig: Steiffs "Knopf im Ohr" ist keine Marke - zumindest nicht seine Position in der Mitte des Ohres von Plüschtieren. Das hat das EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssachen T-433/12 und T-434/12). Der Traditionshersteller könne nicht für sich allein das Recht beanspruchen, bei seinen Plüschtieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen. Nach Ansicht der Richter unterscheidet sich dies nicht genügend von anderen Spielsachen, die ebenfalls oft Knöpfe oder kleine Schilder tragen. Der Kunde könne deshalb nicht unmittelbar vom Knopf auf den Hersteller Steiff schließen.

Die Richter urteilten nur über die Positionierung des Knopfs in der Mitte des Ohres, nicht aber über den "Knopf im Ohr" selbst. Dieses berühmte Markenzeichen hat Steiff sich nach eigenen Angaben bereits 1904 als registrierte Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Der besondere Platz mitten im Ohr sei in Deutschland und in mehreren anderen Ländern bereits geschützt, um die Marke vor Nachahmern zu bewahren.

Ablehnung vom Markenamt

Damit hat der Traditionshersteller eine juristische Schlappe erlitten. Steiff hatte beim Europäischen Markenamt den europaweiten Schutz beantragt für einen "glänzenden oder matten, runden Metallknopf, der im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers angebracht ist" sowie für das Stofffähnchen. Die Behörde lehnte ab und bekam nun vor Gericht Recht.

Gegen das Urteil kann das Unternehmen bei der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, Rechtsmittel einlegen. Steiff teilte auf Anfrage mit, man werde die schriftliche Begründung abwarten und dann weitere Schritte festlegen.

ul/se (dpa)

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