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Jury in Ferguson beendet Beratungen

24. November 2014

Kommt Darren Wilson für die tödlichen Schüsse auf Michael Brown vor Gericht? Seit dem Sommer prüfen zwölf Geschworene, ob die Beweislage gegen den weißen Polizisten ausreicht. Nun ist ihre Entscheidung gefallen.

Proteste in St. Louis am 23.11.2014 (Foto: Reuters)
Bild: Reuters/A. Latif

Noch an diesem Montag (Ortszeit) werde der Beschluss der sogenannten Grand Jury verkündet, verlautete aus dem Büro der Staatsanwaltschaft. Für den Fall, dass Wilson einer Anklage entgeht, werden neue Krawalle befürchtet.

Der Tod des unbewaffneten Jugendlichen Michael Brown hatte im August in dem Vorort der Metropole St. Louis (Missouri) Proteste und Straßenschlachten ausgelöst. Die drei schwarzen und neun weißen Geschworenen hatten sich seit vielen Wochen mit dem Fall beschäftigt. Um das Gebäude, in dem das Gremium tagte, hatte die Polizei am Wochenende Barrikaden aus Beton und Metall errichtet.

Am Samstagabend wurden in Ferguson zwei Männer festgenommen, die sich weigerten, eine Straße zu räumen, wie die Zeitung "St. Louis Post-Dispatch" schrieb. Sie wurden am Sonntag wieder freigelassen. Am Sonntagabend demonstrierten nach Angaben der Zeitung etwa 100 Menschen (Artikelbild). Bereits in den Tagen zuvor war es nachts erneut zu kleineren Demonstrationen mit mehreren Festnahmen gekommen. Auch in zahlreichen anderen US-Städten werden Protestaktionen erwartet, falls sich die Jury gegen einen Prozess entschieden haben sollte.

Die Anspannung wächst seit Tagen

Ein Beschluss war von vielen schon in der vergangenen Woche erwartet worden, die Anspannung war dadurch stetig gewachsen. So hatte der Gouverneur von Missouri, Jay Nixon, bereits vor Tagen den Notstand ausgerufen und die Nationalgarde mobilisiert.

Der Polizist Wilson könnte wegen Mordes, Totschlags oder auch fahrlässiger Tötung strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus ermittelt noch das Washingtoner Justizministerium gegen den Beamten. In diesem Fall geht es um die Frage, ob Wilson aus rassistischen Motiven geschossen und damit die Bürgerrechte des Teenagers verletzt hat. Der Polizist beruft sich auf Notwehr.

rb/gmf (afp, ap, dpa)

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