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Maas bremst Vorratsdatenspeicherung

5. Januar 2014

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgelegt, eine Datenspeicherung auf Vorrat einzuführen. Doch nun stellt sich Bundesjustizminister Maas quer. Er will erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten.

Justizminister Heiko Maas (Foto: Getty Images)
Bild: Getty Images

Zu Jahresbeginn hat die Diskussion über die Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren nach Deutschland zum ersten heftigen Streit in der großen Koalition in Berlin geführt. Und schon kommt ein zweiter Zwist dazu: Bundesjustizminister Heiko Maas hat gekündigt, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anders als im Koalitionsvertrag vereinbart vorerst nicht einzuführen. "Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht", sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Maas begründete seine Haltung damit, es sei nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Richtlinie vollständig zurückwiesen. "Damit wäre die 'Geschäftsgrundlage' für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis."

Der Justizminister kündigte zudem an, die Bürgerrechte zu einem Schwerpunkt seiner Tätigkeit zu machen. "Ich bin sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist", sagte Maas. Hier bestehe ein erhebliches "Missbrauchsrisiko".

CSU fordert Vertragstreue

Mit seinem Vorstoß zur Datenspeicherung stieß der Minister beim Koalitionspartner CSU auf scharfe Kritik. "Das haben wir so nicht vereinbart", betonte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl in der "Berliner Zeitung". "Wir hatten vereinbart, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt's." Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten - davon sei im Vertrag keine Rede. "Wenn eine Partei sich nicht an die Verträge hält, dann muss man das im Koalitionsausschuss besprechen", unterstrich Uhl.

Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, pocht auf Einhaltung des KoalitionsvertragsBild: picture-alliance/dpa

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: "Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH." Zugleich vereinbarten die Koalitionsparteien, in der EU auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinzuwirken.

Warten auf das EU-Urteil

Das oberste Gericht der Europäischen Union wird in den kommenden Monaten entscheiden, ob die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit EU-Grundrechten vereinbar ist. Der zuständige EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalon hatte Mitte Dezember in seinem Gutachten moniert, es sei ein Eingriff in das Grundrecht der Bürger auf Achtung des Privatlebens, dass Telefon- und Internet-Anbieter die Daten auf Vorrat sammeln müssten. Ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren zur Datenspeicherung verstoße ebenfalls gegen EU-Recht, weil er unverhältnismäßig sei. Villalon sprach sich für eine Aufbewahrungsfrist von weniger als einem Jahr aus. Gewöhnlich folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Einschätzung des Generalanwalts. Damit droht die Speicherung von Daten ohne Verdacht auf Straftaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu scheitern.

Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten von Privatleuten bei Telefonaten und E-Mails sammeln. In Deutschland wurde ein entsprechendes Gesetz von 2008 für verfassungswidrig erklärt. Eine Neufassung wurde von der schwarz-gelben Regierungskoalition nicht verabschiedet, weil Union und FDP keine gemeinsame Linie fanden.

kle/sti (rtr, dpa, afp)

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