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Politik

Justizministerium lehnt Überwachung von Kindern ab

27. März 2019

Kinder unter 14 Jahren sollten in Deutschland künftig vom Verfassungsschutz überwacht werden können. Der Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer stößt in der Regierung auf Widerstand.

Berlin Bundesjustizministerin Katarina Barley nach Treffen mit Facebook-Delegation
Bundesjustizministerin Katarina BarleyBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Das Bundesjustizministerium lehnt einem Bericht zufolge einen Plan von Horst Seehofer (CSU) ab, dem Verfassungsschutz künftig auch die Überwachung von radikalisierten Kindern unter 14 Jahren zu gestatten. Das Justizministerium von Katarina Barley (SPD) wolle Seehofers Gesetzentwurf nicht mittragen, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf Regierungskreise.

Das Justizministerium sieht demnach den Umfang der Überwachung deutlich überschritten. Zudem fordere das Ressort eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Nachrichtendienstes. Auch dies sehe das Justizministerium in dem Gesetzentwurf des Innenministeriums nicht gewährleistet.

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang und Bundesinnenminister Horst Seehofer (Archiv)Bild: picture-alliance/AA/A. Hosbas

Speicherung der Daten und Online-Durchsuchungen

Seehofers Entwurf zufolge soll der Verfassungsschutz künftig auch Daten von Minderjährigen speichern dürfen, wenn sie Verbindungen zu Extremisten oder Terroristen haben. Schon im letzten Jahr warnte der Verfassungsschutz vor islamistisch sozialisierten Kindern. Die Behörde sieht in diesen Kindern ein "nicht unerhebliches Gefährdungspotential". Der damalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sprach von einer "besorgniserregenden" Sozialisation dieser Kindern.

Der Entwurf aus dem Haus von Seehofer sieht vor, dass Verfassungsschützer eine Lizenz zum Hacken erhalten sollen. So sollen mögliche Anschläge früher abgewehrt werden können. Konkret geht es dabei um die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen". Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Derzeit können verschlüsselte Messengerdienste vom Verfassungsschutz nicht überwacht werden.

Für die Speicherung von Daten Minderjähriger gilt derzeit im Bundesverfassungsschutzgesetz eine Altersgrenze von 14 Jahren. Vor drei Jahren hatte die große Koalition die Altersgrenze für die Überwachung von 16 auf 14 Jahre abgesenkt.

bag/mak (dpa, epd, afd)