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Politik

Polen: Kritik an EuGH-Entscheidung

19. Oktober 2018

Der EU-Gerichtshof will die Zwangspensionierung polnischer Richter stoppen. PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski sagt, Warschau solle sich gegen die vom EuGH erlassene einstweilige Anordnung wehren.

Polen 2015 Verfassungsgerichtshof in Warschau
Bild: picture-alliance/dpa/P. Supernak

Im Wahlkampfendspurt vor den Lokalwahlen am kommenden Sonntag hat der Vorsitzende der polnischen Regierungspartei PiS, Jaroslaw Kaczynski, die Luxemburger Entscheidung gegen Teile der polnischen Justizreform kritisiert. In einer emotionalen Rede während einer Wahlkundgebung im südpolnischen Zamosc sagte er: "Wir sind Mitglied der EU, und wir werden dem EU-Recht folgen." Er fügte aber hinzu, dass Polen auch seine Rechte geltend machen werde. "Es ist eine vorläufige Entscheidung des Vorsitzenden (des EuGH), und wir werden gegen diese Entscheidung klagen", sagte der Politiker. Die polnische Regierung werde das tun, was alle Länder tun würden, die ihre Interessen verteidigten, so Kaczynski.

Die am Freitag verkündete Entscheidung der Luxemburger Richter besagte, Warschau müsse die Senkung des Ruhestandsalters für Richter in Polen bis zum Erlass eines endgültigen Urteils aussetzen. Die EU-Kommission hatte gegen das im Juli in Kraft getretene Gesetz zur Senkung des Rentenalters für polnische Richter von 70 auf 65 Jahre geklagt.

Die polnische Justizreform erklären

"Ich kann sagen, dass wir nach der eingehenden Analyse Stellung dazu nehmen werden", sagte Premierminister Mateusz Morawiecki gegenüber der Presse am Freitag in Brüssel. Er habe in bilateralen Gesprächen einige führende europäische Politiker von der polnischen Justizreform überzeugt und ihnen klar gemacht, wie nötig sie sei.

"Eingehende Analyse": Polens Regierungschef Mateusz MorawieckiBild: Reuters/V. Kessler

"Ich habe erklärt, dass 80 Prozent der Polen die Reform befürworten, dass die Gerichtsurteile von den Menschen oft für ungerecht und nicht objektiv genug gehalten werden, und dass sie gegen das Gerechtigkeitsgefühl der Menschen verstoßen. Deshalb setzen wir die Reform fort", sagte Morawiecki in Brüssel. Er wolle "Vorschläge seitens der Institutionen der EU" abwarten und dann verschiedene Möglichkeiten analysieren.

Eine "provisorische" Entscheidung

Auch das Auswärtige Amt betont auf seinem Twitterkonto den "provisorischen Charakter" der Entscheidung, die "kein endgültiges Urteil" sei. Die endgültige Entscheidung werde erst dann kommen, wenn der EuGH eine polnische Stellungnahme erhalten habe. 

Beata Mazurek, die Pressesprecherin der Regierungspartei PiS, schreibt auf ihrem Twitterkonto: "Polen ist Mitglied der EU, und es wird im Sinne des geltenden EU-Rechts handeln." Weiter nennt sie die Entscheidung des EU-Gerichtshofs "nur eine Nachricht in den Medien". Deshalb könne man derzeit noch nicht über Details reden. 

Dem EU-Recht folgen

Im Präsidentenpalast wird von einer möglichen Gesetzesänderung gesprochen. Angesichts der Entscheidung der Luxemburger Richter könne eine Novellierung des Gesetzes über das Oberste Gericht notwendig werden, sagte Błażej Spychalski, Pressesprecher des Staatsoberhauptes, in einem Interview mit dem privaten Rundfunk RMF FM.

"Wir sind in der EU, und Polen will sich an die EU-Vorschriften halten", betonte auch Zbigniew Ziobro, Justizminister und Generalstaatsanwalt in einer Person. Er wolle sich zu der Entscheidung äussern, sobald sie ihm zugänglich gemacht werde.

Reaktionen der Opposition

Grzegorz Schetyna, der Vorsitzende der größten Oppositionspartei Bürgerplattform hofft, dass die Entscheidung dem "rechtswidrigen Handeln der PiS" ein Ende setzen wird. "Die PiS hat die Position Polens in Europa zerstört, doch sie wird nicht die von den Polen geteilten europäischen Werte zerstören. Mit denjenigen, die gegen die Verfassung verstoßen, wird abgerechnet werden", schreibt Schetyna auf seinem Twitterkonto.

Eine "Schande" für Polen

Die Gerichtspräsidentin Malgorzata Gersdorf ist selbst über 65 und hat sich wie einige andere Richter des Obersten Gerichts geweigert, ihren Posten zu verlassen; sie hat die Zwangspensionierung von Anfang an als rechtswidrig angesehen. Im August hat das Oberste Gericht in Warschau mittels einer einstweiligen Anordnung das Gesetz außer Kraft gesetzt. Gersdorf bedauert, dass diese Entscheidung von der Regierung ignoriert wurde. "Ich bin sehr darüber besorgt, dass unsere Regierung trotz zahlreicher Appelle meinerseits die Entscheidung des Obersten Gerichts nicht respektiert hat. Hätte sie es getan, hätte es zur heutigen Entscheidung nicht kommen müssen", sagt die Juraprofessorin und spricht von einer "Schande" für Polen.

Die Anordnung des EuGH hat sofortige Wirkung. Würde sie Warschau ignorieren, müsste das Land mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Im Frühjahr hat der EU-Gerichtshof mit einem Urteil die Abholzung des Urwaldes Bialowieza im Nordosten Polens gestoppt. Hätte Polen die Entscheidung missachtet, hätte die Geldstrafe 100.000 Euro betragen - pro Tag.

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