"Pornomörder" Magnotta verurteilt
23. Dezember 2014Nach sieben Tagen Beratung erklärten die Geschworenen den von den Medien als "Pornomörder" bezeichneten Angeklagten Luka Rocco Magnotta für voll schuldfähig. Die Verurteilung zu lebenslänglich wegen Mordes bedeutet nach kanadischem Recht mindestens 25 Jahre Gefängnis. Magnotta hatte in dem Prozess in Montreal gestanden, einen Studenten getötet zu haben. Den Vorwurf des vorsätzlichen Mordes wies er jedoch unter Verweis auf eine psychische Störung zurück.
Mordfilm im Internet
In dem Vermfahren ging es um ein grausames Verbrechen: Magnotta hatte im Mai 2012 seinen früheren Geliebten, den 33-jährigen Lin Jun, mit einem Eispickel getötet, die Leiche sexuell geschändet und Filmaufnahmen der Tat ins Internet gestellt. Der Torso des Opfers wurde in einem Koffer im Müll nahe Magnottas Wohnung in Montreal gefunden, später entdeckte die Polizei den Kopf in einem Park. Magnotta schickte auch Leichenteile an Politiker und Schulen.
Wegen des Films im Internet hatte die kanadische Polizei Magnotta, der eigentlich Eris Newman heißt, rasch als mutmaßlichen Täter identifiziert. Bevor die Fahnder ihn aber fassen konnten, hatte sich der ehemalige Pornodarsteller schon mit dem Flugzeug nach Europa abgesetzt.
Festnahme in Berlin
In Paris fand die von Interpol alarmierte französische Polizei nur noch ein paar Pornohefte in seinem Hotelzimmer. Aber in Berlin wurde Magnotta im Juni 2012 vom Betreiber eines Internetcafés erkannt, als der Kanadier sich gerade selbst googelte. Die Auslieferung war nur noch eine Formsache.
Der Mammutprozess gegen Magnotta hatte Ende September in Montreal begonnen. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, unter ihnen auch der Berliner Gastgeber des Angeklagten, ein 53 Jahre alter Mann, den Magnotta über das Internet kennengelernt hatte. Außer wegen Mordes sprach die Jury in Montreal Magnotta auch schuldig, Premierminister Stephen Harper und andere Mitglieder des Parlaments durch die Zusendung der Leichenteile belästigt, einen menschlichen Körper geschändet, obszönes Material veröffentlicht und verschickt zu haben.
Die Verteidigung hatte dafür plädiert, ihren Mandanten für unzurechnungsfähig zu erklären. Bei Magnotta war schon vor zehn Jahren eine paranoide Schizophrenie mit schweren Wahnvorstellungen diagnostiziert worden. Ärzte warnten damals vor Straftaten, sollte er seine Medikamente nicht regelmäßig nehmen. Laut Anklage schob er die Symptome nur vor.
wl/ml (dpa, afp)