Kaplan abgeschoben und verhaftet
13. Oktober 2004Der Extremist Metin Kaplan ist am Dienstagabend (12.10.2004) nach seiner Abschiebung aus Deutschland in der Türkei angekommen. Die Maschine mit Kaplan an Bord landete gegen 21.30 Uhr MESZ auf dem Flughafen von Istanbul. Kaplan wurde sofort festgenommen. Am Mittwoch wurde er zunächst dem Haftrichter vorgeführt und danach in ein Istanbuler Gefängnis gebracht. In der Türkei liegt seit 1998 ein Haftbefehl wegen Hochverrats gegen ihn vor.
Islamistenführer wurde aus Deutschland trotz eines laufenden Revisionsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht in die Türkei abgeschoben. Nach jahrelangem Rechtsstreit konnten sich damit die Stadt Köln und das Bundesinnenministerium durchsetzen. Innenminister Otto Schily begrüßte die Abschiebung als "gutes Zeichen für die wehrhafte Demokratie." Das Verwaltungsgericht Köln hatte zuvor entschieden, Kaplan könne den türkischen Behörden überstellt werden. Schily betonte, von der Entscheidung gehe eine "Symbolwirkung" aus, "dass jemand, der gegen die Verfassungsordnung arbeitet, in unserem Land nichts zu suchen hat", sagte er in Berlin.
Konsequentes Vorgehen gegen Islamisten
Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens erklärte: "Der Rechtsstaat zeigt, dass er gegen Islamisten wie Metin Kaplan konsequent vorgeht." Die Familie Kaplans bleibe vorerst hier. Weitere Rechtsmittel könne Kaplan jetzt von der Türkei aus einlegen. "Es war klar, dass wir jede rechtliche Chance, Kaplan in die Türkei abzuschieben, nutzen würden. Jetzt musste gehandelt werden - und das hat zügig funktioniert", sagte er.
Eine Rückkehr Kaplans halte er für unmöglich, betonte Behrens. Die Gefahr der Folterung in der Türkei sehe er nicht. Behrens wertete die Entscheidung des Kölner Gerichts als Ausdruck einer gewandelten Einstellung der Gerichte gegenüber der Türkei.
Das Flugzeug mit Kaplan an Bord verließ Düsseldorf gegen 18.30 Uhr. Der selbst ernannte "Kalif von Köln" war am Spätnachmittag in einem Internetcafé in Köln festgenommen worden. Mehrere seiner Anhänger, die sich der Polizei in den Weg gestellt hatten, wurden in Gewahrsam genommen. Kaplan hätte gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen können. Dort war nach Angaben eines Sprechers bis zum Abend aber nichts eingegangen.
"Identifikationsfigur für islamischen Extremismus"
Nach dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom 5. Oktober 2004, das erst am Dienstag den Prozessbeteiligten mitgeteilt wurde, ist Kaplan "als Identifikationsfigur für den islamischen Extremismus" anzusehen. Es sei notwendig, seinen Aufenthalt zu beenden. Das Interesse Kaplans an seinem weiteren Verbleib im Bundesgebiet habe "hinter dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Abschiebung zurückzustehen", hieß es in der Begründung. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wo das Revisionsverfahren anhängig ist, müsse deshalb nicht abgewartet werden.
Köln wollte Kaplan bereits im Mai abschieben. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht beantragt, dass die Abschiebung bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgeschoben werden müsse. Dies lehnte das Kölner Verwaltungsgericht nun ab. Auch Kaplans Argumente, er wolle weiter bei seiner als asylberechtigt anerkannten Ehefrau leben und sei wegen Krankheit reiseunfähig, wiesen die Richter zurück. Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagt Kaplan gegen seine Abschiebung mit der Begründung, in der Türkei drohten ihm menschenrechtswidrige Behandlung und ein unfaires Strafverfahren.
Langer Rechtsstreit
Der Abschiebung war ein langer Rechtsstreit vorausgegangen. Kaplan war der Kopf des inzwischen vom Bundesinnenministerium verbotenen "Kalifatsstaats" in Köln. Er hat eine vierjährige Haftstrafe wegen Aufrufs zum Mord an einem Konkurrenten abgesessen. (mik/kap)