Kartellstrafe gegen Handelskonzerne
18. Juni 2015Die Bescheide seien an sieben Handelsunternehmen und vier Markenhersteller ergangen, teilte die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag mit. Betroffen seien die Einzelhändler Edeka, Rewe und Kaufland, der Handelsriese Metro, der Discounter Aldi sowie die Tiernahrungshändler Fressnapf und Das Futterhaus, so das Kartellamt. Bußgeldbescheide hätten auch die Hersteller Haribo, Johnson & Johnson, Alfred Ritter und Kurt Wolff erhalten. Die Höhe der Bußgelder variiere dabei je nach Schwere der Absprachen erheblich.
Vereinbarungen über Ladenpreise
Das Kartellamt wirft den Unternehmen vor, zu Lasten der Verbraucher Vereinbarungen über Ladenpreise getroffen zu haben. Da in diesem Fall eine Vielzahl von Unternehmen und Geschäftsbeziehungen zu überprüfen gewesen sei, habe sich die Behörde schließlich auf bestimmte Warengruppen und Praktiken konzentriert.
Im Visier der Behörde: Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte. Teils seien noch Verfahren anhängig und würden in den kommenden Monaten beendet.
Durchsuchungen bereits 2010
Einigen Unternehmen erließ das Kartellamt die Geldstrafen teils oder ganz oder minderte das Bußgeld, weil diese schon früh kooperiert hätten. So kamen InBev, Mars, Melitta und Rewe bei zwei Produktgruppen ohne Bußgeld davon.
Die Wettbewerbshüter haben seit geraumer Zeit ein Auge auf die Lebensmittelbranche und den Handel geworfen. 2010 war es zu Durchsuchungen gekommen, von denen unter anderem Branchengrößen wie Rewe, Edeka und Metro betroffen waren.
"Unregelmäßigkeiten in einer ehemaligen Einkaufsgesellschaft der Metro Group waren Teil der Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamts zu den Produktgruppen Kaffee und Süßwaren", erklärte Metro am Donnerstag. Diese Verfahren seien durch Vergleich gegen Bußgeldzahlung beendet worden. Metro bedauere die "lang zurückliegenden Unregelmäßigkeiten ausdrücklich". Rewe wollte sich zunächst nicht äußern. Aldi teilte mit, dass das Kartellamt lediglich zwei Preisanpassungen in den Jahren 2005 und 2008, die Süßwaren von Haribo betrafen, beanstandet habe. Aldi habe zur Aufklärung beigetragen und akzeptiere ein Bußgeld zur Verfahrensbeendigung.
ul/wen (rtr, dpa)