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Kasachstan lockert Visabestimmungen für Geschäftsleute

2. April 2003

– Auch ehemalige kasachische Staatsbürger können nun leichter in ihre alte Heimat einreisen

Köln, 1.4.2003, DW-radio / Russisch

Ab dem 1. April gelten in Kasachstan für ausländische Staatsbürger neue Einreiseregelungen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur "Kazakhstan Today" hat Kasachstan gemäß den neuen Regelungen, die vom Außen- und Innenministerium nach Absprache mit dem Kabinett für nationale Sicherheit beschlossen wurden, die Visabestimmungen für mehrere Kategorien von Ausländern gelockert. Die Änderungen betreffen ehemalige Staatsbürger des Landes, Geschäftsleute und ethnische Kasachen, die in anderen Ländern leben.

"Die Maßnahmen wurden in erster Linie mit dem Ziel ergriffen, die Visaerteilung für ehemalige Landsleute zu vereinfachen, damit diese öfter Kasachstan besuchen können. Dies wird Investitionen in verschiedenen Regionen des Landes fördern." Das erklärte der Leiter der Konsularabteilung des kasachischen Außenministeriums Walichan Konurbajew.

Jetzt können ausländische Staatsbürger, die aus Kasachstan stammen, ohne eine Einladung ein dreimonatiges Visum erhalten, um Verwandte, ihre Heimatorte oder Gräber von Angehörigen zu besuchen. Um ein Visum zu erhalten, genügt es nun, einen persönlichen Antrag zu stellen, dem Dokumente wie beispielsweise Geburtsurkunden, Nachweise über die Bestattung naher Verwandter im Lande, oder aber auch über die Entlassung aus der kasachischen Staatsangehörigkeit beigefügt werden müssen.

Bürger von 54 Staaten, die für Kasachstan keine Bedrohung darstellen, benötigen für Touristen- oder Geschäftsreisen von nun an keine Genehmigung der Organe des Innern mehr. Mit anderen Worten, ab dem 1. April sind beispielsweise für die Einreise eines Geschäftsmannes aus Deutschland, der Kasachstan auf einer Geschäftsreise besuchen möchten, keine zusätzlichen Vereinbarungen zwischen dem Innenministerium des Landes und der einladenden Seite notwendig. (MO)