Kassen dürfen weiter Obergrenzen festlegen
17. Dezember 2002Anzeige
Die Spitzenverbände der Krankenkassen dürfen künftig wieder Höchstgrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln festlegen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Pharmafirmen hatten durch die Regelung ihre Berufsfreiheit verletzt gesehen. Seit 1989 erstatten die Krankenkassen nur noch die jeweils preiswertesten Arzneimittel mit gleicher Wirkung. Bei teureren Präparaten müssen die Patienten zuzahlen.