Unterschiede in den Bestimmungen
15. Juli 2010Mit dem neuen deutschen Gerichtsbeschluss ist die Präimplantationsdiagnostik nun nur noch in der Schweiz und in Östereich komplett verboten. In der Schweiz wird jedoch seit einigen Jahren an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der die Präimplantationsdiagnostik bei schweren Erbkrankheiten wie Mukoviszidose oder Muskelschwund erlauben soll. Ein Screening auf spontane genetische Veränderungen wie bei Trisomie 21 würde damit als Grundlage wegfallen.
Ein ähnliches Gesetz gibt es bereits in Frankreich und Norwegen. In Spanien, Dänemark und Holland sind Zufallsmutationen wie Trisomie 21 dagegen gültige Gründe für eine Präimplantationsdiagnostik. In allen fünf Ländern gibt es spezielle Ethikkommissionen, die über die einzelnen Fälle entscheiden. Durchgeführt werden die Untersuchungen nur in ausgewählten Zentren.
Keine Selektion nach Geschlecht
Besonders liberal ist Großbritannien. Dort ist die Präimplantationsdiagnostik bereits seit 1990 im medizinischen Repertoire und rechtlich geregelt. Sie kann aufgrund von Erbkrankheiten oder Mutationsuntersuchungen durchgeführt werden. Embryonen dürfen innerhalb der ersten vierzehn Lebenstage sogar zu Forschungszwecken verwendet werden.
Wie strikt die Gesetze sind und welche Beschränkungen es gibt, ob es Ethikkommissionen gibt, oder ob die Behandlung nur in ausgewiesenen Zentren zulässig ist - je nach Land fallen die Antworten sehr unterschiedlich aus. Einzige Übereinstimmung der Gesetze: eine Selektion auf das Geschlecht ist als Behandlungsgrund unzulässig. Die ideale Familienplanung reicht den europäischen Gesetzen als Rechtfertigung für eine gerichtete Auswahl des Embryos nicht aus.
In den USA sind solche Beweggründe dagegen zulässig, gesetzliche Regelungen gibt es nicht. Aber auch in Schweden und Portugal ist die PID gesetzlich zugelassen ohne weiteren Regelungen zu unterliegen.
Autorin: Sophia Wagner
Redaktion: Andreas Ziemons