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Politik

Kein Asyl für Nasibullah S.

19. September 2018

Sein Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Der Afghane war vor Abschluss des Asylverfahrens abgeschoben worden und musste nach Deutschland zurückgeholt werden. Doch ob er nun hier bleiben darf, ist fraglich.

Nasibullah S. vor dem Verwaltungsgericht Greifswald
Nasibullah S. vor dem Verwaltungsgericht GreifswaldBild: picture-alliance/dpa/S. Sauer

Der im Juli unrechtmäßig nach Afghanistan abgeschobene Nasibullah S. bekommt vorerst kein Asyl in Deutschland. Seine Klage gegen den abgelehnten Asylantrag vor dem Verwaltungsgericht Greifswald blieb erfolglos. Diese sei "vollumfänglich abgewiesen" worden, teilte das Verwaltungsgericht der Hansestadt in Mecklenburg-Vorpommern mit. Der Afghane könne nun Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Greifswald einlegen, erläuterte ein Sprecher.

Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wurde die Klage des 20-Jährigen abgewiesen, weil er während seines zeitweiligen Aufenthalts in Afghanistan nicht verfolgt worden sei. Er habe auch von keiner konkreten Gefahrenlage dort berichten können, heißt es.

Anwältin sieht noch Chancen

Sie wolle auf jeden Fall in Berufung gehen, kündigte seine Anwältin, die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen, an. Für die Berufungsbeschwerde sehe sie gute Erfolgsaussichten, sagte Steffen.

August 2018, Flughafen Berlin-Tegel: Nasibullah S. betritt wieder deutschen BodenBild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Der Afghane war nach offizieller Darstellung im November 2015 nach Deutschland gekommen. Im Februar 2017 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag ab, wogegen er Klage einreichte. Doch bevor diese verhandelt werden konnte, wurde er vor gut zwei Monaten - gemeinsam mit 68 weiteren Afghanen - nach Kabul gebracht. Nachdem der Fehler öffentlich wurde, hatte das Auswärtige Amt ihn in die Bundesrepublik zurückholen lassen.

wa/uh (afp, dpa)

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