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Politik

Kein Verbot autonomer Waffen in Sicht

Nina Werkhäuser
20. August 2019

Schon bald könnten sogenannte Killer-Roboter Kriege entscheiden. Eine Gruppe von Staaten will das verhindern. Doch bei den Vereinten Nationen in Genf stagnieren die Beratungen über ein Verbot tödlicher autonomer Waffen.

Autonome Waffen |  BAE Systems: Taranis-Flugzeug
Bild: picture-alliance/AP Photo/BAE Systems

UN-Generalsekretär António Guterres ist alarmiert: Autonome Waffen seien "politisch inakzeptabel und moralisch abstoßend", sie sollten durch internationales Recht verboten werden. "Bedenken Sie die Konsequenzen, wenn ein autonomes Waffensystem selbständig Menschen als Ziel auswählen und attackieren kann", appellierte der UN-Generalsekretär wiederholt an die Staatengemeinschaft. Deren Vertreter beraten derzeit in Genf über ein Verbot sogenannter Killer-Roboter. Doch eine Einigung ist nicht in Sicht. "Man tritt auf der Stelle", berichtet ein Teilnehmer der laufenden Gespräche der Deutschen Welle.  

Militarisierung der Künstlichen Intelligenz

Was aus dem Mund des Generalsekretärs wie eine Horrorvision klingt, ist längst Realität: Viele Armeen der Welt testen bereits Waffen, in denen sich Künstliche Intelligenz und Robotik zu einer potenziell tödlichen Technologie vereinen. Wenn Maschinen selbständig auf dem Schlachtfeld kämpfen, so die militärische Logik, wird das Leben der Soldaten geschont. Maschinen werden nicht müde und sind weniger fehleranfällig als ein Mensch, argumentieren die Befürworter. Das könne sogar Vorteile haben: Schäden an zivilen Einrichtungen würden so vermieden.

Ein 2015 von der US-Luftwaffe zerstörtes Krankenhaus im afghanischen Kundus - angeblich ein "Kollateralschaden" Bild: picture-alliance/AP Photo/N. Rahim

Verstoß gegen das Völkerrecht

Nach der allgemein anerkannten Definition des Internationale Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) wählen autonome Waffen ihr Ziel selbständig aus und bekämpfen es selbständig. Kein Soldat betätigt am Ende mehr den Abzug oder drückt den Feuerknopf. Schon jetzt gibt es Lenkwaffen, die in der Luft abwarten, bis ihr Ziel in einer günstigen Position ist - und es dann eigenständig angreifen.

Auf den Schlachtfeldern der Zukunft, prophezeien Wissenschaftler, werden nicht mehr Menschen, sondern Algorithmen über Leben und Tod entscheiden. Das aber verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht. Demnach muss  bei Angriffen eindeutig zwischen Kombattanten und Zivilisten unterschieden werden. Autonome Waffensysteme können das nicht leisten. "Wir können diesen Waffen ja keinen Völkerrechts-Chip einpflanzen", argumentieren die Gegner. Es müsse sichergestellt werden, dass immer ein Mensch die letzte Kontrolle über einen Angriff habe.  

Schwierige Gespräche

Wie das zu gewährleisten ist, darüber wird seit fünf Jahren bei den Vereinten Nationen in Genf gesprochen, und zwar im Rahmen der "Konvention über bestimmte konventionelle Waffen" (Convention on Certain Conventional Weapons), kurz CCW. Dort gelang es 1995, die Nutzung blind machender Laserwaffen zu verbieten, bevor sie in Kriegen zum Einsatz kamen. Ähnliches erhofften sich auch die Gegner autonomer Waffen, doch die Gespräche laufen schleppend.       

Es sind vor allem die Vorreiter auf dem Gebiet der autonomen Waffensysteme, also Russland, die USA und Israel, die ein völkerrechtlich verbindliches Verbot ablehnen. Diesen militärischen Schwergewichten steht eine Gruppe von 28 teils kleineren Staaten gegenüber, die ein verbindliches Verbot fordern, darunter als einziges EU-Land Österreich. Sie haben einen starken und stetig wachsenden Rückhalt in der Zivilgesellschaft:

Inzwischen unterstützen 113 Nichtregierungsorganisationen aus mehr als 50 Ländern die internationale "Campaign to Stop Killer Robots", die Kampagne gegen Killer-Roboter. Auch das Europaparlament, viele Wissenschaftler und 21 Träger des Friedensnobelpreises teilen diese Haltung. 

Protestkundgebung gegen "Killer-Roboter" vor dem Brandenburger Tor in Berlin im März 2019Bild: Reuters/A. Hilse

Ächtung nur auf dem Papier

Deutschland hat sich keiner der beiden Seiten angeschlossen. Zwar hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis abgelegt: "Autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Wir wollen sie weltweit ächten." Dennoch hält die deutsche Delegation ein völkerrechtlich verbindliches Verbot derzeit für nicht durchsetzbar. Dazu sei der Widerstand etwa der USA und Russlands zu groß - und damit die Gefahr, dass die Verhandlungen ganz scheitern. Was die Bundesregierung nicht erwähnt: Auch sie hat ein Interesse daran, Waffensysteme der Zukunft mit autonomen Funktionen auszustatten - etwa das deutsch-französische Kampfflugzeug "FCAS" mit den dazugehörigen Drohnen und Satelliten.

Weitere zwei Jahre am Verhandlungstisch?

Die Möglichkeit, dass die Gespräche scheitern, besteht durchaus: Derzeit liegt der Vorschlag auf dem Tisch, zwei Jahre weiter zu verhandeln. Bis dahin, so die vage Formulierung, soll ein "normativer Rahmen" erreicht sein. Das ist weit entfernt von dem verbindlichen Verbot, das ein Teil der Staatengemeinschaft fordert.

Thomas Küchenmeister, Sprecher der "Campaign to Stop Killer Robots" in Deutschland, ist enttäuscht von den "nebulösen Formulierungen" des aktuellen Vorschlags. Die Notwendigkeit der menschlichen Kontrolle bei der Anwendung von Waffengewalt werde "weiter heruntergespielt", beklagte er im Gespräch mit der Deutschen Welle. Küchenmeister fürchtet, dass die Gespräche bei der CCW in Genf "niemals zu einem verbindlichen Verbot von autonomen Waffen führen werden".

Seit fünf Jahren wird bei der UN in Genf über die Regulierung tödlicher autonomer Waffen beratenBild: picture-alliance/H. Wenzel-Orf

Für die Kritiker autonomer Waffen heißt das aber nicht, dass sie klein beigeben werden: Auch ein Verbot von Antipersonenminen und von Streumunition konnte bei der UN in Genf nicht erreicht werden. Daraufhin versammelten sich die Verbots-Befürworter außerhalb der Weltorganisation und warben international für Abkommen, die schließlich in Ottawa und Oslo unterzeichnet wurden. Heute sind sie Teil des geltenden Völkerrechts.

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