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Keine Grenzen für Nebenjobs von Politikern?

Wolfgang Dick17. August 2014

Ein Bundestagsabgeordneter hat für Schlagzeilen gesorgt: Er verdient mehr als eine Million Euro neben seinem Bundestagsmandat. Zusätzliche Verdienste haben etliche Abgeordnete in Europa. Regeln dazu sind überall anders.

Gelangweilt wirkende Abgeordnete im Düseldorfer Landtag - Foto: Caroline Seidel (dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Knapp 9000 Euro bekommt jeder Bundestagsabgeordnete pro Monat für seine Arbeit im deutschen Parlament. Einige verdienen aber noch mehr - durch Nebeneinkünfte. Spitzenreiter sind christsoziale Abgeordnete. Bei der CSU sind es mehr als 40 Prozent der Fraktionsmitglieder, die neben ihren Abgeordnetenbezügen noch Geld hinzuverdienen. Zum Beispiel durch Vorträge, Gutachten oder Rechtsberatung. Besonders gut im Geschäft ist Peter Gauweiler. Der CSU-Abgeordnete ist Anwalt und verdient offenbar mehr als eine Million Euro pro Jahr neben seiner Tätigkeit im Bundestag.

Teils lukrative Nebenjobs haben aber auch Parlamentarier der anderen Parteien. Bei der CDU sind es immerhin noch 25 Prozent der Fraktionsmitglieder, bei der SPD 20 Prozent, bei den Grünen rund 17 und bei der Linken 15 Prozent. Das hat die Organisation #link:https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/nebeneinkunfte-abgeordnete-kassieren-mehrere-millionen-euro-aus-unbekannten-quellen:Abgeordnetenwatch# ermittelt, die sich für Transparenz in der Demokratie einsetzt.

Bundestagsgroßverdiener Gauweiler: Offenbar mehr als eine Million Euro zusätzlichBild: picture-alliance/dpa

Ob das Engagement für außerparlamentarische Nebenjobs noch genügend Aufmerksamkeit für das von den Steuerzahlern finanzierte politische Mandat lässt, wurde in Deutschland immer wieder heftig öffentlich debattiert. Die Konsequenz: Inzwischen müssen alle Abgeordneten in einem zehnstufigen System gegenüber dem Bundestagspräsidium angeben, in welcher Höhe ihr Nebenverdienst liegt. In der höchsten anzugebenden Kategorie heißt es dann nur noch "Verdienste über 250.000 Euro". Weitere Details müssen nicht genannt werden. Einige Abgeordnete veröffentlichen freiwillig Einzelheiten. Eine Deckelung der Nebenverdiensthöhe oder gar ein Verbot von Nebentätigkeiten gibt es in Deutschland für Parlamentarier nicht.

Regelungen in Europa

Ein Blick in einige europäische Nachbarländer zeigt, dass die Bemühungen um Transparenz zwar überall zugenommen haben, eine Begrenzung von Nebenjobs allerdings nur schwer durchsetzbar scheint. Glaubt man den offiziellen Angaben, gibt es die schärfsten Restriktionen wohl in Spanien.

Spanien: Nebentätigkeiten bedürfen der Genehmigung. Im entsprechenden Gesetz heißt es, dass ein Abgeordnetenmandat oder ein Senatorensitz "unvereinbar" mit der Ausübung privater Aktivitäten ist. Ausnahmen sind die Weiterführung eines Familienunternehmens oder Arbeiten als Autor. Wenn eine offizielle Genehmigung für eine sonstige Nebentätigkeit erteilt wurde, darf unbegrenzt verdient werden. Die seit 2011 eingeführte Transparenzregel fordert dann neben einer Steuererklärung Angaben zu sämtlichem Privatvermögen und zu persönlichen Schulden. Spanien hat im Europavergleich sehr geringe Parlamentarier-Gehälter.

Spaniens Parlament in Madrid: Land mit den schärfsten RestriktionenBild: picture-alliance/dpa

Frankreich: Keine Deckelung der Nebeneinkünfte. Auskunftspflicht der Abgeordneten besteht zu Führungspositionen in Unternehmen der Privatwirtschaft, zu Beratungsfunktionen und zu Kapitalbeteiligungen. Alle beruflichen Tätigkeiten mit Einkünften zum Zeitpunkt einer Wahl und der fünf vorhergehenden Jahre sind zu benennen. Ebenso die Summen, die dafür eingenommen wurden. Als unvereinbar mit einem Mandat im Parlament gelten eine Häufung öffentlicher Ämter und eine Tätigkeit in Unternehmen, die von öffentlichen Geldern abhängig sind. Beratungsaufgaben nach der Wahl zum Abgeordneten sind eingeschränkt oder ganz verboten.

Großbritannien: Keine Deckelung der Nebeneinkünfte. Allerdings gibt es im Rahmen von strengen Verhaltensregeln ("Code of Conduct") die Pflicht, jede einzelne Tätigkeit zu melden. Aufschlussreich dürften die weiteren verlangten Angaben sein: Verdiensthöhe jeder einzelnen Tätigkeit, Geldquelle und die Zeit, die für die Nebenjobs aufgewendet wurde. Anzugeben sind auch geschäftliche Beteiligungen, Geschenke und weitere Vorteile. Ein Ethikausschuss soll überwachen, dass es keine Interessenskonflikte zwischen Abgeordnetenmandat und Nebentätigkeit gibt. Die Zahl der Abgeordneten, die sechsstellige Beträge nebenher verdienen, steigt dennoch.

Italien: Keine Deckelung der Nebenverdienste. Allerdings gibt es ein umfangreiches Transparenzgesetz. In einem Fragebogen, der handschriftlich auszufüllen ist, wird auch nach Grundbesitz, persönlichen Verträgen und Privatautos gefragt. Dieser Fragebogen wird zusammen mit dem letzten Steuerbescheid im Internet veröffentlicht.

Österreich: Keine Grenzen für Nebenverdienste. Die Einkünfte sind - wie in Deutschland - lediglich in fünf Kategorien zu benennen, wobei die höchste "über 10.000" Euro eine sehr grobe Angabe sein dürfte. Eigentlich gibt es keine festgelegten Sanktionen oder einen Mandatsverlust bei bestimmten Tätigkeiten. Aber: Ein "Unvereinbarkeitsausschuss" kann politischen Druck ausüben und einschreiten, wenn es Interessenskonflikte geben könnte.

Schweiz: Hier kennt man keine "Berufspolitiker" wie im übrigen Europa. In der Schweiz gilt das politische Engagement als die eigentliche Nebentätigkeit, die stets parallel zum eigenen Beruf ausgeübt wird. Öffentlich beklagt wurde allenfalls, dass die jährliche staatliche "Entschädigung" von 120.000 Schweizer Franken auch Top-Verdienern unter den Parlamentariern zukommt, obwohl die vier Sitzungsperioden mit jeweils drei Wochen sehr kurz sind. Einige Vollblut-Unternehmer haben sich wegen solcher Vorwürfe aus der Politik zurückgezogen. Ein Verlust von Wirtschaftskompetenz in der Politik wurde daraufhin beklagt.

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