1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Kenias Oppositionschef zieht doch vor Gericht

16. August 2017

Zwei Polit-Rückzieher an einem Tag in Kenia: Der unterlegene Präsidentschaftskandidat Odinga will nun doch gegen das Wahlergebnis klagen. Und die Regierung cancelt die Auflösung von zwei Menschenrechtsorganisationen.

Kenias Oppositionführer Raila Odinga (Foto: Reuters/T. Mukoya)
Bild: Reuters/T. Mukoya

Raila Odinga, der für das Oppositionsbündnis NASA (National Super Alliance) kandidiert hatte, erkennt das offizielle Ergebnis nicht an und bezeichnet es als "Schwindel". Vor der Presse in der Hauptstadt Nairobi erklärte der 72-Jährige, die Opposition wolle mit ihrer Klage erreichen, "dass die Welt nachvollziehen kann, wie ein Computer-generiertes Wahlergebnis produziert wurde". 

Nach der Verkündung des offiziellen Wahlergebnisses am Freitag hatte die Opposition zunächst erklärt, sie werde mit ihren Beschwerden nicht vor Gericht gehen, weil die Justiz parteiisch sei. Nach Angaben der Wahlkommission hat der amtierende Präsident Uhuru Kenyatta die Wahl vom 8. August mit 54,3 Prozent gewonnen. Odinga konnte demnach nur 44 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. 

Odinga will mit Großdemonstrationen Druck machen  

Odinga will zudem friedliche Massenproteste organisieren. Ein Protestaufruf von Odinga war am Montag in Nairobi weitgehend unbeachtet geblieben. Er hatte seine Anhänger aufgefordert, aus Protest gegen den Wahlausgang der Arbeit fernzubleiben. Vor allem nach der Verkündung des Ergebnisses kam es am Freitag zu Protesten in Oppositionshochburgen in Nairobi und im Westen des Landes. Dabei starben nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen mindestens 24 Menschen, die kenianische Polizei spricht von sechs Toten. Mittlerweile hat sich die Lage aber wieder normalisiert. 

Grafitti mit eindeutiger Aussage an einem Haus in Kibera, einem Armenviertel der Hauptstadt NairobiBild: Getty Images/AFP/S. Maina

Nach internationalen Protesten stoppte Innenminister Fred Matiangi die geplante Auflösung von zwei Menschenrechtsorganisationen. Matiangi habe die Behörde für nichtstaatliche Organisationen angewiesen, das Verfahren auszusetzen, berichtete das kenianische Online-Portal Capital FM. Die beiden Organisationen hatten sich kritisch zur Präsidentenwahl vom 8. August geäußert.

Das Verbot sollte das Afrikanische Zentrum für Transparente Regierungsführung (AfriCOG) treffen, dessen Mitglieder auch wegen angeblicher Steuervergehen inhaftiert werden sollten. Der Kenianischen Menschenrechtskommission (KHRC) sollte aus ähnlichen Gründen die Zulassung entzogen werden. Beide Organisationen wiesen die Vorwürfe zurück. Der AfriCOG-Anwalt sagte, Beamte hätten eine widerrechtliche Durchsuchung der Büros versucht, die jedoch gestoppt worden sei. 

Vereinte Nationen besorgt über Situation in Kenia

UN-Hochkommissar Seid bin Ra'ad Seid Al-HusseinBild: DW

Erst am Dienstag hatte sich der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Seid bin Ra'ad Seid Al-Hussein besorgt über die Situation in Kenia und vor allem das geplante Verbot von AfriCOG und KHRC geäußert. Die Präsidentenwahl sei zwar friedlich verlaufen, doch müssten die Politiker des Landes nun einen verantwortungsvollen Weg einschlagen und ihre Position nutzen, um Gewalt zu vermeiden, so Seid. Auch müssten gesellschaftliche Akteure und Medien ungehindert und ohne Angst vor Repressionen arbeiten können.

sti/HF (afp, epd, rtr)