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Edathy-Prozess vertagt

23. Februar 2015

Möglicherweise endet der Edathy-Prozess schnell. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger wollen sich zusammensetzen und über die Möglichkeit einer Einstellung gegen Geldauflage sprechen.

Sebastian Edathy beim Prozessauftakt im Landgericht in Verden (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Nur eineinhalb Stunden dauerte der erste Verhandlungstag im Fall Edathy. Dann vertagte das Gericht das Verfahren bis zum 2. März. Der Ex-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy wird beschuldigt, sich über das Internet kinder- und jugendpornografische Videos und Bilder besorgt zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Wird der Prozess eingestellt?

Doch möglicherweise kommt es nicht so weit. Nach längerer Diskussion einigten sich der Vorsitzende Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger zu Prozessbeginn am Montag, darüber miteinander zu reden. Voraussetzung ist nach Worten von Staatsanwalt Thomas Klinge aber, dass Edathy die Vorwürfe zugibt. Daran war eine Einigung vor Prozessbeginn gescheitert.

Zu Prozessbeginn hatte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gefordert. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab. Edathys Verteidiger Christian Noll hatte argumentiert, die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen Geheimnisverrats seien ein Verfahrenshindernis. Lüttig soll interne Ermittlungsdetails auch zum Fall Edathy an Journalisten weitergegeben haben.

Lebenslang gebrandmarkt

Außerdem seien weitere Ermittlungsverfahren wegen Durchstechereien eingeleitet worden, argumentierte der Anwalt. Immer wieder hätten Journalisten unter Hinweis auf Ermittlerkreise berichtet.

Edathy habe mehr als 100 Morddrohungen erhalten, sagte Noll. Sein Freundes- und Bekanntenkreis habe sich aufgelöst. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht absehbar. Die Brandmarkung werde sein Leben lang Bestand haben. "Auf ein Urteil kommt es gar nicht mehr an."

Geheimisverrat?

Kurz vor Beginn der Prozesses war ein pikantes Detail bekannt geworden. Nach neuen Informationen des Norddeutschen Rundfunks waren insgesamt 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger in Edathys niedersächsischer Heimat bereits in den Fall eingeweiht, bevor der Verdacht der Kinderpornografie öffentlich gemacht wurde und in Edathys Wohn- und Büroräumen die erste Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Es sei auch bekannt, über welche Kanäle diese Personen erfahren hätten, dass sich der Name des SPD-Politikers auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Kinderpornografie befindet - beziehungsweise dass gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird. Der Verdacht, dass der damalige Bundestagsabgeordnete gewarnt wurde, steht bereits seit Monaten im Raum.

Der Prozess in Verden ist bis Ende April angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft Edathy vor, mit seinem Dienstnotebook mehrfach einschlägige Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Zudem soll er ein Buch und eine CD mit Fotos besessen haben, die die Justiz als jugendgefährdend einstuft.

Edathy beschuldigt Hartmann

Die Ermittlungen gegen Edathy zogen auch einen Untersuchungsausschuss des Bundestags nach sich. Der Ausschuss versucht seit Juli 2014 aufzuklären, ob und von wem der SPD-Politiker frühzeitig über die gegen ihn laufenden Ermittlungen informiert wurde.

Edathy selbst hat den rheinland-pfälzischen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann als Quelle benannt. Der habe ihn fortlaufend über den Stand der Ermittlungen informiert. Hartmann bestreitet das und ließ im Januar durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, Edathy müsse Informanten aus Niedersachsen gehabt haben.

cr/qu/haz (dpa, NDR)

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