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PolitikEuropa

Mehr Macht für Kinder in Europa

Andreas Noll
12. Juni 2021

Im Koalitionsvertrag war es vereinbart worden, aber nun werden die Kinderrechte in Deutschland doch nicht ins Grundgesetz aufgenommen. Andere Länder Europas - etwa Finnland und Polen - sind auf diesem Gebiet weiter.

Deutschland Coronavirus - Kita in Niedersachsen
Bild: Sina Schuldt/dpa/picture alliance

Die Enttäuschung ist groß beim UN-Kinderhilfswerk Unicef über das Scheitern der großen Koalition bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes. "Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar wären, würden sie mehr Durchschlagskraft entfalten und mehr Bekanntheit erreichen", sagt Sebastian Sedlmayr, Leiter Politik bei Unicef Deutschland.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen kämpft zusammen mit anderen Kinderrechtsorganisationen seit vielen Jahren für eine Verankerung von Kinderrechten im deutschen Grundgesetz. Doch dazu wird es auf absehbare Zeit nicht kommen. Dabei hatten Union und SPD das im Koalitionsvertrag fest vereinbart. Doch kurz vor dem Beginn der parlamentarischen Sommerpause ist das Vorhaben nach jahrelangen Verhandlungen geplatzt. Vor allem an der juristischen Frage, ob die Kinderrechte im Grundgesetz "angemessen", "wesentlich" oder "vorrangig" zu berücksichtigen sind.

Das Grundgesetz erwähnt bislang vor allem die Rechte der ElternBild: Sascha Steinach/dpa/picture alliance

Grundsätzlich, stellt Sedlmayr klar, habe Deutschland ein "hervorragendes Kinder- und Jugendhilfegesetz" und auch in internationalen Rankings zu Kinderrechten schneidet das Land gut ab: Im Kids-Rights-Index 2021, der von einer Kinderrechtsorganisation in Zusammenarbeit mit einer niederländischen Universität erstellt wird, liegt die Bundesrepublik auf Platz sechs. Doch der Blick auf die Rangliste deutet auch an, wo es noch besser aussieht für die Kinder: nämlich in einigen Partnerstaaten in Europa. Die ersten neun Plätze im Kids-Rights-Ranking nehmen ausnahmslos europäische Länder ein, an der Spitze stehen Island, Schweden und Finnland.

Kinderparadies Schweden? Skandinavien gilt als Vorreiter in Sachen KinderrechteBild: picture-alliance/dpa/HB- Verlag

Mehr politischer Einfluss für Kinder

In den vergangenen Monaten hat sich die Politik vor allem in Schottland ambitionierte Ziele beim Kinderschutz gesetzt. Dort hat das Parlament im Frühjahr beschlossen, die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention vollständig in schottisches Recht zu integrieren - eine geschriebene Verfassung gibt es im Vereinigten Königreich indes nicht.

"Wir möchten Schottland zum besten Ort der Welt machen, an dem man aufwachsen kann", warb die schottische Regionalregierung im vergangenen Jahr für das Vorhaben. Doch weil es in dieser Angelegenheit noch einen Konflikt mit der britischen Regierung in London gibt, ist das Thema noch nicht ganz in trockenen Tüchern.

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die mittlerweile in fast allen Staaten der Welt gilt, ist auch für Unicef Deutschland der Dreh- und Angelpunkt im Kampf für mehr Kinderrechte. In der Konvention, die 1992 in Deutschland in Kraft getreten ist, werden Kinder nicht nur als "eigenständige Rechtsträger" definiert, was damals als großer juristischer Schritt anerkannt wurde, sondern Artikel 3 der Konvention nimmt auch die Politik in die Verantwortung: Das Wohl der Kinder soll ein Gesichtspunkt sein, der im Regierungshandeln vorrangig berücksichtigt wird.

Wie sähe eine Stadt aus, in der Kinder bei der Planung mehr Einfluss hätten?Bild: picture-alliance/imageBROKER/W. G. Allgöwer

Eine ähnlich lautende Formulierung hatten Kinderrechtsgruppen auch für das Grundgesetz vorgeschlagen. "Nehmen wir den Verkehrsdezernenten einer Kommune, der mit bestimmten Planungen und Genehmigungen befasst ist. Wenn im Grundgesetz stünde, Kinder müssten in allen Angelegenheiten beteiligt werden, dann müssten die Ämter das bei solchen Planungen viel stärker berücksichtigen als heute", analysiert Sebastian Sedlmayr von Unicef.

Klar ist aber auch: Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung hätte nicht überall die gleichen Wirkungen wie in Deutschland, wo Grundrechte individuell eingeklagt werden können. In vielen Verfassungen europäischer Staaten hätte ein solcher Schritt wohl vor allem symbolischen Charakter. In der Praxis können Staaten, die die Kinderrechte in der Verfassung verankert haben, also trotzdem hinter dem Schutzniveau für Kinder zurückbleiben, das schon heute in Deutschland gilt.

Skandinavien als Vorbild

Als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags 2014 eine Untersuchung über die Integration von Kinderrechten in das Grundgesetz ausgearbeitet hat, kamen die Fachleute zu dem Schluss, dass in den meisten EU-Staaten Kinder in ihren Verfassungen vor allem "als Objekte (sozial-)staatlicher Fürsorge betrachtet oder ihre Rechte als Annex zu den Grundrechten der Eltern angesehen" werden.

Große Ausnahme zu diesem Zeitpunkt: Finnland, das in seiner Verfassung schon damals Kinder in ihrer Bedeutung herausgestellt hat: "Kinder sollen gleichbehandelt werden, und sie sollen das Recht haben, auf Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, gemäß ihrem Entwicklungsstand Einfluss zu nehmen", heißt es in Paragraph 6 der Verfassung.

Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zählt zu den großen Errungenschaften im KinderschutzBild: Rafael Ben-Ari/Newscom/picture alliance

Neben Finnland verspricht auch Polen in seiner Verfassung einen umfassenden Schutz der Kinder, was sich unter anderem daran zeigt, dass es einen Beauftragten für die Rechte des Kindes gibt. Auch Spanien kennt eine Ombudsperson, deren Aufgabe der Schutz und die Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen ist. Als erstes europäisches Land hat Norwegen 1981 die Stelle eines Kinderbeauftragten geschaffen. Diese Person soll die Gesetzgebung und Politik im Hinblick auf die Rechte der Kinder überwachen.

Sonderfall Belgien

Der Stärkung von Kinderrechten geht häufig ein langer und mühsamer politischer Kampf voraus - oder eine einschneidende Erfahrung, wie das Beispiel Belgien zeigt. Nach den für die belgische Gesellschaft traumatisierenden Erfahrungen mit dem Kinderschänder Marc Dutroux und seinem Netzwerk wurden dort die Rechte der Kinder in Verfassung ausgeweitet und symbolisch aufgewertet.

Gleichwohl betrifft der Schutz nicht immer alle Bereiche gleichermaßen. Obwohl die Kinderrechtskonvention alle Arten von Gewalt gegen Kinder untersagt, ist die Körperstrafe für Kinder nach belgischem Recht nicht ausdrücklich verboten. Im Nachbarland Frankreich wurde die körperliche Züchtigung der Kinder durch ihre Eltern nach jahrelangen hitzigen Diskussion erst vor zwei Jahren durch den Gesetzgeber verboten - fast 20 Jahre nach einer entsprechenden Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch in Deutschland.

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