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Kirgisen entscheiden am 22. Dezember über Verfassungsänderungen

26. November 2002

Köln, 23.11.2002, DW-radio / Russisch

Die für Wahlen und Volksbefragungen zuständige Zentrale Wahlkommission hat das Referendum über die Änderung der kirgisischen Verfassung für den 22. Dezember anberaumt. Die Bürger Kirgisistans werden in den Wahllokalen Stimmzettel erhalten, auf denen sie mit Ja oder Nein über die von der Opposition vorgeschlagenen Verfassungsänderungen abstimmen können. In erster Linie zielt der Entwurf über die Verfassungsänderungen auf die Schwächung der Macht des Präsidenten zugunsten des Parlaments ab. Aus Bischkek berichtet Solto Temir:

Vorgesehen ist, dass der Premierminister vom Präsidenten nur mit Zustimmung des Parlaments ernannt werden darf. Das Ministerkabinett soll vom Regierungschef gebildet werden. Derzeit hat bei der Regierungsbildung das Staatsoberhaupt das Vorrecht. Ferner sollen die Parlamentarier die Zusammensetzung des Kabinett bestätigen und die Richter ernennen. Das neue Legislativ-Organ soll künftig nicht mehr aus zwei, sondern aus einer Kammer bestehen. Die Anzahl der Abgeordneten soll von 105 auf 90 reduziert werden. Die Hälfte der Abgeordnetenmandate soll an politische Parteien gehen. Gemäß dem Entwurf sollen die Abgeordneten ihre Immunität zurückerhalten, die sie nach einem Referendum 1998 verloren hatten.

Der Leiter der Zentralen Wahlkommission, Sulajman Imanbajew, erklärte, das Referendum werde als gültig betrachtet, wenn am 22. Dezember mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten für die Verfassungsänderungen stimmen. Für das Referendum wurden umgerechnet 450 000 US-Dollar aus dem Staatshaushalt bereitgestellt. (MO)