Klage gegen NATO abgewiesen
20. Dezember 2001Belgrad, 19.12.2001, BETA, serb.
Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof hat die Klage der Familien der getöteten Angestellten des Rundfunks und Fernsehens Serbiens RTS gegen 17 NATO-Mitglieder abgewiesen. Der große Gerichtssenat hat einstimmig beschlossen, dass die Klage mit der Begründung zurückgewiesen wird, dass die Bombardierung des RTS-Gebäudes in Belgrad auf dem Territorium der Bundesrepublik Jugoslawien durchgeführt wurde, die kein Mitglied des Europarates ist, also außerhalb des Territoriums der NATO-Mitgliedsstaaten, die gleichzeitig Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtscharta sind. Die Menschenrechtskonvention sei ein "multilateraler Vertrag", der "vor allem im Rechtsgebiet der Unterzeichnerstaaten gültig ist, zu denen Jugoslawien nicht gehört", hieß es in der Begründung der Ablehnung. (...) (fp)