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Kleinstparteien in Rumänien geht es erbarmungslos an den Kragen

6. September 2002

– Mindestens 50 000 Unterschriften für Gründung einer Partei nötig

Bukarest, 6.9.2002, ADZ, deutsch

Der Rechtsausschuss des Senats hat - wie "Adevarul" berichtet - das neue Parteiengesetz gebilligt, das von der PNL (Nationalliberale Partei - MD) angeregt wurde und das vorsieht, dass für die Gründung einer Partei mindestens 50.000 Unterschriften aus wenigstens 21 Kreisen nötig sind. Auch bei den Wahlen muss die betreffende Partei diese Stimmenanzahl erreichen. Gegenwärtig sind im Parteienregister, das vom Bukarester Tribunal geführt wird (Stand 31. Mai 2002), genau 49 Parteien eingetragen, von denen einige bei den letzten Wahlen weniger Stimmen erzielten, als ihre Mitgliedszahl ausmacht. So hatte die Partei der Demokratischen Solidarität für gleiche Chancen und eine bessere Gesellschaft 32 Stimmen erreicht und die Partei der Sozialen Wiedergeburt acht Stimmen. Im Rechtsausschuss hatten die Vertreter der Großrumänien-Partei (PRM) wieder das Verbot der "ethnischen Parteien" verlangt. Die Lösung fand Antonie Iorgovan (PSD), der einen Zusatzantrag formulierte, der auch angenommen wurde: Wenn sich die Vereinigungen der nationalen Minderheiten an den Wahlen beteiligen, müssen sie sich an die Normen des Parteiengesetzes halten. Mitglieder von Minderheiten-Vereinigungen dürfen auf den Listen einer Partei kandidieren, müssen in diesem Fall aber auf die Kandidatur auf einer "Minderheiten-Liste" verzichten. (fp)