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Das Geschäft seines Lebens

Ursula Knapp5. August 2014

Das Verfahren gegen Bernie Ecclestone wurde gegen eine Zahlung von 100 Millionen Dollar eingestellt. Eine verheerende Entscheidung, die dem Gerechtigkeitssinn widerspricht, meint Justizjournalistin Ursula Knapp.

Richter am Münchner Landgericht (Foto: Reuters)
Die Richter am Münchner Landgericht stellen das Verfahren gegen Ecclestone einBild: Reuters

Der Formel-1-Manager Bernie Ecclestone war noch vor wenigen Stunden ein Angeklagter, der wegen schwerer Bestechung und Anstiftung zur Untreue vor Gericht stand. Im schlimmsten Fall drohten ihm zehn Jahre Haft. Jetzt, ein paar Stunden später ist der 83-jährige Brite ein freier Mann. Das Landgericht München hat ihn nicht freigesprochen, sondern er erhielt gar kein Urteil. Gegen die Rekordsumme von 100 Millionen Dollar wurde das Verfahren gegen den Rennsport-Manager eingestellt. Juristisch wurde sozusagen alles auf Null gestellt.

Der Mann, den Ecclestone bestochen haben soll, sitzt dagegen im Gefängnis. Der Banker Gerhard Gribkowsky wurde vor einem Jahr vom selben Gericht zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Empörung in der Öffentlichkeit ist groß, zu Recht.

Ecclestone musste mit Strafurteil rechnen

Im deutschen Prozessrecht gibt es einen Paragrafen, der besagt, dass man ein Verfahren einstellen kann, wenn der Angeklagte Wiedergutmachung leistet. Voraussetzung ist aber, dass er keine schwere Schuld auf sich geladen hat. Das wurde jetzt vom Münchener Gericht im Fall Ecclestone bejaht. Und das ist nicht nachvollziehbar. Es ist auch ein Widerspruch, dass Ecclestone umgerechnet 75 Millionen Euro zahlt, wenn er gar keine Verurteilung zu befürchten hat.

Die Wahrheit kann nur sein, dass Ecclestone mit einem Strafurteil rechnen musste. Vielleicht mit einer geringeren Strafe als ursprünglich gedacht. Aber auch die hätte wohl zur Folge gehabt, dass er seine hoch dotierte Stellung als Formel-1-Chef verliert. Wir gehen davon aus, dass der Ecclestone rechnen kann. Die 100-Millionen-Dollar-Zahlung ist für ihn das Geschäft seines Lebens.

Bestechung und Untreue sind keine Verkehrsdelikte

Justizjournalistin Ursula KnappBild: Privat

Für das Vertrauen in die deutsche Justiz ist sie verheerend. Manche sagen jetzt, Reiche könnten sich freikaufen. Das stimmt so nicht. Die Einstellung von Strafprozessen gegen Geldleistungen wird in Deutschland jedes Jahr mehr als einhunderttausend Mal praktiziert. Auch der sogenannte kleine Mann kann sich freikaufen. Aber dort geht es um Verkehrsdelikte oder um Ladendiebe. So auch bei schweren Straftaten zu verfahren, ist ungerecht: Es ist ein Verfassungsgrundsatz, dass Strafe und Schuld in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Wenn Verbrechen im Raum stehen, muss der Fall aufgeklärt und ausgeurteilt werden - selbst wenn am Ende des Prozesses ein Freispruch stehen sollte.

Ecclestone ist nicht der erste Sündenfall der deutschen Justiz. 2006 wurde im sogenannten Mannesmann-Prozess das Verfahren gegen Josef Ackermann, Klaus Esser und andere nach demselben Muster eingestellt. Damals flossen 5,8 Millionen Euro - die Angeklagten waren aber auch nicht ganz so reich wie Ecclestone.

Dass es sich um eine Wiederholungstat handelt, macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer. Trotz der Erfahrung im Mannesmann-Prozess änderte die Politik die Gesetze nicht und machte damit die Causa Ecclestone sehenden Auges möglich. Das ist der eigentliche Skandal.

Dr. Ursula Knapp ist Justizjournalistin in Karlsruhe.

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