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Politik

Deutsche Sicherheitsbehörden sind besser als ihr Ruf

22. Dezember 2016

Der mutmaßliche Attentäter von Berlin befand sich lange auf dem Radar von Polizei und Verfassungsschutz. Wer sein Verschwinden deshalb für Staatsversagen hält, macht es sich zu leicht, meint Marcel Fürstenau.

Symbolbild Polizei Deutschland
Bild: picture-alliance/dpa/S. Stein

Die Faktenlage über den mutmaßlichen Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri scheint jenen Recht zu geben, die deutschen Sicherheitsbehörden alles zutrauen, nur eines nicht: für Sicherheit zu sorgen. Wer so denkt, sei zunächst daran erinnert, dass Deutschland sehr lange von einem Terrorakt mit vielen Toten verschont blieb. Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte im Frühjahr eine Liste mit elf vereitelten Anschlägen. Darunter ist die 2007 aufgeflogene sogenannte "Sauerland-Gruppe", der man die Planung eines verheerenden Sprengstoff-Anschlags nachweisen konnte. Die Täter wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.

Ja, mitunter war auch Glück dabei. Wie im Fall der als "Kölner Kofferbomber" bezeichneten Männer, deren Sprengsatz nur wegen eines Baufehlers nicht explodierte. Als Erfolg darf - trotz aller Pannen - auch die Festnahme des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr gewertet werden, der sich kurz darauf im Gefängnis das Leben nahm. Die über ihn gesammelten Erkenntnisse lassen die Schlussfolgerung zu, dass der als Flüchtling anerkannte Syrer ein Attentat plante.

Niemand darf aufgrund seiner Gesinnung verhaftet werden

Dieser Vermutung gingen die Sicherheitsbehörden auch beim Tunesier Anis Amri nach. Ein halbes Jahr wurde der abgelehnte Asylbewerber observiert. Ihm konnte aber kein "staatsschutzrelevantes Delikt" nachgewiesen werden. Deshalb wurden die Ermittlungen eingestellt. Schon aufgrund der langen Beobachtung darf davon ausgegangen werden, dass die Behörden alles andere als leichtfertig gehandelt haben. Natürlich ist es angesichts des Attentats in Berlin unfassbar tragisch, dass Amri mangels Beweisen nicht festgenommen werden konnte. Aber niemand darf nur aufgrund seiner Gesinnung verhaftet oder gar verurteilt werden.

DW-Hauptstadtkorrespondent Marcel FürstenauBild: DW/S. Eichberg

Das nennt man Rechtsstaatlichkeit und die muss unbedingt erhalten bleiben. Schon deshalb, weil alles andere ein zusätzlicher Triumph der Terroristen über Werte wie Freiheit und Menschenwürde wäre. Ihr Ziel, die offene Gesellschaft massiv zu verunsichern, haben sie bereits erreicht - zumindest für den Moment. Deutschland sollte diesen hasserfüllten, perversen Verbrechern nicht auch noch den Gefallen tun, die eigenen Sicherheitsbehörden als Sicherheitsrisiko zu diffamieren. Fehler müssen benannt und abgestellt werden. Aber alles pauschal infrage zu stellen, wäre unverantwortlich und populistisch. 

Das Massaker von Nizza passierte trotz des geltenden Ausnahmezustands

Wie hätte ein Anis Amri, wenn er denn der Täter ist, an der Umsetzung seines Plans gehindert werden sollen? Durch unbefristete Inhaftierung ohne Rechtsgrundlage? Dann hätten wir in Deutschland einen Ausnahmezustand, wie er in Frankreich seit den Pariser Attentaten im November 2015 gilt. Geholfen hat das nichts, wenn man nur an die Todesfahrt von Nizza im vergangenen Juli denkt. Ein Massenmord, der offenkundig als makaberes Vorbild für das Weihnachtsmarkt-Attentat in Berlin diente.

Leider muss jederzeit mit Anschlägen dieser Dimension gerechnet werden. Allein die von Sicherheitsbehörden genannte Zahl sogenannter Gefährder geht in die Hunderte. Sie alle rund um die Uhr zu überwachen, ist unmöglich. Also werden die ins Visier genommen, über die man am meisten weiß. So paradox es in der aktuell aufgeheizten Stimmung erst recht klingen mag: Anis Amri ist sogar ein gutes Beispiel dafür, wie effektiv Polizei und Verfassungsschutz sein können.

Die Faktenlage war zu dünn

Man hatte ihn lange auf dem Radar. Er verschwand - nach allem, was bekannt ist - nicht wegen Unfähigkeit aus dem Blickfeld, sondern aufgrund der Faktenlage. Und die war offenbar zu dünn, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Erst wenn sich das im Laufe der jetzt laufenden Ermittlungen als falsch herausstellen sollte, müssten sich die deutschen Sicherheitsbehörden den Vorwurf der Unfähigkeit gefallen lassen.  

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